Deploying advanced national QCI systems and networks (QCI-CAT) – Nationale Ko-Finanzierung (geschlossen)
Ausschreibung offen von 19.01.2023 12:00
bis 02.03.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Die Europäische Kommission (EK) finanziert im Rahmen des „DIGITAL Europe Programme“ die Entwicklung, Errichtung und den Einsatz nationaler Quantum Communication Infrastructures (Deploying advanced national QCI systems and networks - QCI). Die FFG stellt 5 Millionen EUR aus Mitteln des „Fonds Zukunft Österreich“ für die nationale Ko-Finanzierung des von der EK geförderten österreichischen Projekts „QCI-CAT (QCI: Proof of Concept – Secure Connectivity Austria)“ zur Verfügung.
Hintergrund der Ausschreibung
Die EuroQCI-Initiative der Europäischen Kommission zielt auf den Aufbau einer sicheren Quantenkommunikations-Infrastruktur ab, die sich über die gesamte EU, einschließlich ihrer überseeischen Gebiete, erstreckt.
Die Finanzierung des EuroQCI erfolgt aus mehreren EU-Programmen undder ESA. Darüber hinaus werden Mittel aus nationalen Fonds bereitgestellt. Mit dem DIGITAL Europe Call Topic “DIGITAL-2021-QCI-01-DEPLOY-NATIONAL – Deploying advanced national QCI systems and networks” werden zwei Ziele verfolgt. Einerseits sollen fortgeschrittene nationale Quantensysteme und -netzwerke zur Erprobung von Quantenkommunikationstechnologien und zu deren Integration in bestehende Kommunikationsnetze eingesetzt werden. Andererseits sollen diese Quantensysteme und -netzwerke für die Entwicklung und Erprobung von Anwendungsfällen zur Unterstützung nationaler QCI-Initiativen im Rahmen der EuroQCI-Initiative genutzt werden.
Wer ist berechtigt die nationale Ko-Finanzierung zu erhalten?
Berechtigt eine nationale Ko-Finanzierung zu erhalten, sind ausschließlich die von der Europäischen Kommission in der 1. Ausschreibung des „DIGITAL Europe Programmes“ finanzierten österreichischen Konsortialpartner, welche unter dem Topic "DIGITAL-2021-QCI-01-DEPLOY-NATIONAL - Deploying advanced national QCI systems and networks“ den Antrag „QCI-CAT“ erfolgreich eingereicht haben.
Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie im Downloadcenter.
Verpflichtende Einreichberatung
Bedingung für die Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 03.02.2023. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte bis spätestens 27.01.2023 an das Ausschreibungs-Management der FFG.
Die Ausschreibung basiert auf folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen des „DIGITAL Europe Programmes“:
VERORDNUNG (EU) 2021/694 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms „Digitales Europa“und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/2240 Commission Implementing Decision C/2021/7914 of 10.11.2021 concerning the adoption of the multiannual work programme for 2021 - 2022 and the financing decision for the implementation of the Digital Europe Programme.