Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die nationale Kontaktstelle der FFG zu kontaktieren!
Österreichische Antragsteller (sowohl in Koordinatoren- als auch Partnerrolle) müssen zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats auch national im eCall der FFG einreichen.
Der nationale Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Proposal inkl. Partnerliste und Kostenplan (pdf), dem Proposal - National Annex (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner und etwaigen Anhängen
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z.B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales, unabhängiges Experten Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Eckpunkte der Ausschreibung
- Ausschreibungsvolumen: insgesamt ca. 5-7 Mio. Euro
- Nationales Ausschreibungsvolumen: maximal 400.000 Euro
- max. Förderhöhe für österreichische Projekte: 200.000 Euro
- Projektdauer: maximal 3 Jahre
Projektanträge müssen mindestens eines der folgenden 3 Themengebiete umfassen:
- Social justice and participation
- Sense making, cultural meaning and risk perception
- Transformative finance and economy
Die transnationalen Projektkonsortien müssen aus mindestens drei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens drei am JPI Climate transnational Call 2019 SOLSTICE beteiligten Ländern bestehen. Folgende Länder sind an einer Teilnahme an dieser Ausschreibung interessiert: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Finland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Norwegen und das Vereinigte Königreich.
Die Konsortien sollen angemessen ausgewogen sein.
Hinweis: Die Leitung (=Koordination) des transnationalen Konsortiums muss von einem Partner aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften übernommen werden!
Genaue Details zum Inhalt des transnationalen Calls und zu den transnationalen Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Homepage.
Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats (sobald verfügbar) müssen alle österreichischen Antragsteller (sowohl Koordinatoren als auch Partner) auch national im eCall der FFG einreichen.
Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
- Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Anhang Kapitel 6.
Bitte beachten Sie
- Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert.
- Organisationen, die in den letzten drei Jahren im Auftrag der FFG oder des Fördermittelgebers BMBWF bei der Programmevaluierung oder dem Programmdesign zur gegenständlichen Ausschreibung wesentlich mitgewirkt haben, dürfen sich aus Gründen der Unvereinbarkeit in keiner Weise an der Ausschreibung beteiligen.
Wenn unterschiedliche Organisationseinheiten einer Organisation betroffen sind, ist die Teilnahme an der gegenständlichen Ausschreibung mit dem FFG-Programmmanagement abzustimmen. Es muss jedenfalls dargelegt werden, dass es zu keinen Interessenskonflikten kommen kann. Die FFG behält sich vor, FörderungswerberInnen wegen Unvereinbarkeit auszuschließen. - Förderungswerber müssen bei der Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben.
Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen der "National Regulation AT" sowie des Instrumentenleitfadens „Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.
Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:
- Die max. Förderhöhe für österreichische Projekte beträgt 200.000 Euro.
- Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst.
Förderbare Kostenkategorien
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
Gemeinkosten werden pauschal mit 25 % auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner
Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Einrechfristen
Einreichfrist transnational
Ende der Einreichfrist das verpflichtend „proposal outline“ beim transnational Callsekretariat: 09. Jänner 2020
Ende der transnationalen Einreichfrist: 3. Februar 2020
Einreichfrist national
Ende der nationalen Einreichfrist: 5. Februar 2020 (12:00) via eCall der FFG (1,5 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Aufgrund der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID 19 musste die transnationale Jurysitzung (Scientific Expert Committee) verschoben werden.Daher wird sich auch das ursprünglich für Mai 2020 geplante Feedback an die Antragsteller bzw. die Förderentscheidung verschieben.Sobald ein überarbeiteter Zeitplan vorliegt, werden die Antragsteller informiert.
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft. Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z.B. mind. 3 unabhängige Partner aus drei verschiedenen teilnehmenden Ländern.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
---|---|---|---|
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags |
|
nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags |
transnationaler Antrag inkl. Partnerliste und Kostenplan, pdf (Joint Proposal) |
ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | max. 36 Monate | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Sprache | Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungsbeitrag des Anteils der österr. Partner (max. 200.000 EUR/Projekt) nicht überschritten | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!
Bitte auch beachten
Open Access to Knowledge and Data
In general, the BMBWF complies with the JPI Climate Guidelines on Open Knowledge and expects the funded projects to apply the same standards (c.f. http://www.jpi-climate.eu/publications/documents/10862502/JPI-Climate-Guidelines-on-Open-Knowledge). In particular, the provision of project data and results via the Climate Change Centre Austria (CCCA) Data Centre, the Austrian Social Science Data Archive or ARCHE (A Resource Centre for the HumanitiEs) also should be taken into consideration in the project management plan (contact NCP).
Climate-friendly Climate Research
(see JPI CLIMATE 'Climate-friendly Climate Research' checklist on the JPI CLIMATE website.)
Reconfirming the importance of considering and reducing the carbon footprint of research and research management (see call text), projects receiving funding by the BMBWF are encouraged
- to use virtual meeting infrastructure on a pro-rata basis (e.g. software licenses) that verifiably allows for substituting physical meetings;
- to organize if necessary green / climate-friendly project meetings considering respective (organic & regional) catering and accommodation and to co-align international meetings if possible;
- to use climate friendly modes of transportation; in case air travel or other major carbon emissions sources could verifiably not be avoided carbon compensation is highly appreciated.
Kontakt
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen
- Vorlage: Zwischen-/Endbericht (docx)
- Austrian National Regulations (pdf)
- Leitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen Version 1.2 (pdf)
- Kostenleitfaden Version 2.1 (pdf)
- Proposal – National Annex (docx)
- Sonderrichtline MissionERA 2019-2021 (pdf)
- Info-Event (4.11.2019): Präsentationen (zip)