Aktuelles
Am 27. Februar 2024, ab 14:30 Uhr (MEZ) fand zum Auftakt ein Einführungs-Webinar statt, in dem Interessierte Informationen zur Ausschreibung sowie eine Einführung in die IT-Plattformen erhalten konnten. Abschließend werden Förderkonditionen der nationalen Förderstellen erläutert. Eine Aufzeichnung des Webinars steht zur Verfügung.
Für die Ausschreibung wird ein virtueller Marktplatz eingerichtet, über den Sie b2b-Meetings mit anderen Teilnehmer:innen vereinbaren können. Nutzen Sie die Gelegenheit, Partner zu finden und Projektmöglichkeiten zu diskutieren.
Ausschreibung
Alle Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Webseite.
- An der Ausschreibung beteiligte Länder sind Österreich, Belgien (Flandern und Wallonien), Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Israel, Litauen, die Niederlande, Schweden, die Schweiz, Singapur, Südkorea, Spanien, Türkei und das Vereinigte Königreich.
- Die Ausschreibung adressiert Forschungs- und Innovationsprojekte aus dem Bereich Quantentechnologien
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien.
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und einem der beteiligten Länder.
- Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.
Informationen zur Einreichung
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 9. Mai 2024, 16:00 Uhr (MESZ), muss der internationale Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal gestellt werden. Einen Leitfaden dazu finden Sie nach der Registrierung im Portal.
Bis zum 16. Mai 2024 ist auch der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall.
Hinweis: Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka Quantum 2024 Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.
Förderung
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 40 %
Erwarteter Projektstart: Ende 2024