JPI MYBL transnational Call 2024

Labour force shortages within the long-term care sector
Ausschreibung offen von 08.03.2024 12:00 bis 16.05.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Mit der Alterung der Bevölkerung vollzieht sich in ganz Europa ein tiefgreifender demografischer Wandel, der zu einem Arbeitskräftemangel im Bereich der Langzeitpflege führt. Der gravierende Personalmangel wird durch die wachsende Nachfrage und die steigende Zahl älterer Pflegebedürftiger weiter verschärft. In dieser transnationalen Ausschreibung im Rahmen der Joint Programming Initiative "More Years Better Lives" geht es daher um innovative Strategien und Lösungen zur Gewinnung und Bindung von Pflegekräften.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieser Ausschreibung werden transnationale Forschungsprojekte gefördert, die sich auf drei zusammenhängende Aspekte des Arbeitskräftemangels konzentrieren. Projektanträge müssen alle drei im Folgenden genannten Forschungsthemen adressieren:

1. Working situation
2. The role of AI
3. Cross-national differences and similarities within different welfare systems

Details zu den Themen der Ausschreibung und weiteren Anforderungen finden Sie im transnationalen Call Text und den Guidelines for Applicants.

Das nationale Informations-Webinar hat am 20. März stattgefunden. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die FFG weiterführende Informationen zum Inhalt der Ausschreibung und den nationalen Einreichbedingungen vorgestellt – die Präsentationen finden Sie im „Downloadcenter“.


Förderinstrument für österreichische Projektbeteiligte

Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Instrumentenleitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen 2.0

Die Definition zur "orientierten Grundlagenforschung" finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.

Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht.

Außerdem wird erwartet, dass die geplanten Projektaktivitäten der österreichischen Antragstellenden einen deutlichen GSK-Bezug (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften) aufweisen. Dies ist ebenfalls im „Proposal – National Annex“ darzustellen.

Was sind die Einreichkriterien?

  • Das transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein.
  • Jeder Antragstellende darf an maximal zwei transnationalen Anträgen beteiligt sein und kann nur in einem Antrag als Koordinator fungieren. 
  • Die maximale Projektdauer beträgt 3 Jahre.

Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call Text und den Guidelines for Applicants.

Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:

  • die österreichischen Regelungen, zusammengefasst in den National Eligibility Criteria - AT zum JPI MYBL Call 2024
  • der Instrumentenleitfaden "Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen 2.0"
  • der Kostenleitfaden 3.1

Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.

Wer wird von Österreich gefördert?

Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:

  • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich.

Wie hoch ist die Förderung pro Projekt und das Ausschreibungsvolumen in Österreich?

Max. Förderhöhe pro Projekt 200.000,- Euro (für alle österreichischen Projektbeteiligten eines Projektes)

Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 600.000,- Euro zur Verfügung.

Welche Kostenkategorien sind förderbar?

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten
  • Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 3.1).

Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 3.1 gilt für diese Ausschreibung:

  • Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. in darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sind unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Vergleichszwecken ab einem Auftragswert von 20.000 Euro nachweislich mehrere Angebote einzuholen.

Wie reiche ich ein? - Nationale Einreichung

Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor einer möglichen Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!

Österreichische Antragstellende (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über die Submission Platform auch national im eCall der FFG einreichen

Der nationale Antrag besteht aus:

  • den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektbeteiligten
  • dem eingereichten (vollständigen) transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf)
  • dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektbeteiligten im eCall
  • der Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf)
  • und etwaigen Anhängen.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).

Im eCall sind alle österreichischen Antragstellenden (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.

Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für österreichische Projektpartner?

Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung.

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Im Rahmen des JPI MYBL transnational Call 2024 werden personenbezogene Daten von der FFG und anderen an der Ausschreibung beteiligten Förderorganisationen gemeinsam verarbeitet. Es besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 DSGVO. Die Daten der Antragstellenden und Fördernehmerinnen/Fördernehmer werden - sofern erforderlich - zwecks Abwicklung der Ausschreibung sowie den damit verbundenen Förderungen an die beteiligten Förderorganisationen weitergegeben.

Wie sind die Einreichfristen?

Einreichfrist transnational

Ende der transnationalen Einreichfrist: 14. Mai 2024, 16:00 Uhr CET

Einreichfrist national

Ende der nationalen Einreichfrist: 16. Mai 2024, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).

Checkliste für die nationale Formalprüfung

Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.

Tabelle: Formalprüfungscheckliste
Kriterium Prüfinhalt Mangel behebbar Konsequenz
Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. Anforderungen lt. Ausschreibung Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. Anforderungen lt. Ausschreibung Nein Ablehnung aus formalen Gründen

Vollständigkeit des Antrags:

Die Projektbeschreibung ist ausreichend befüllt vorhanden (Proposal-National Annex; Upload als pdf-Dokument).

Die Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument). Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Die verpflichtenden Anhänge gem. Ausschreibung liegen vor. Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) Ja Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung
Laufzeit Maximal 36 Monate Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Sprache Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Höhe der Förderung Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 200.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten Nein Ablehnung aus formalen Gründen

Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!

Kontakt

DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
T 0043577554406

M 004366488641809

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