Ausschreibungsdokumente
Ausschreibungsunterlagen transnational
Österreichspezifische Regelungen
- Eligibility Criteria - AT (barrierefreie Version)
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden transnationale Forschungsprojekte gefördert, die sich auf drei zusammenhängende Aspekte des Arbeitskräftemangels konzentrieren. Projektanträge müssen alle drei im Folgenden genannten Forschungsthemen adressieren:
1. Working situation
2. The role of AI
3. Cross-national differences and similarities within different welfare systems
Details zu den Themen der Ausschreibung und weiteren Anforderungen finden Sie im transnationalen Call Text und den Guidelines for Applicants.
Das nationale Informations-Webinar hat am 20. März stattgefunden. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat die FFG weiterführende Informationen zum Inhalt der Ausschreibung und den nationalen Einreichbedingungen vorgestellt – die Präsentationen finden Sie im „Downloadcenter“.
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Instrumentenleitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen 2.0
Die Definition zur "orientierten Grundlagenforschung" finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Außerdem wird erwartet, dass die geplanten Projektaktivitäten der österreichischen Antragstellenden einen deutlichen GSK-Bezug (Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften) aufweisen. Dies ist ebenfalls im „Proposal – National Annex“ darzustellen.
Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call Text und den Guidelines for Applicants.
Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:
Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:
Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich.
Max. Förderhöhe pro Projekt 200.000,- Euro (für alle österreichischen Projektbeteiligten eines Projektes)
Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 600.000,- Euro zur Verfügung.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 3.1).
Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 3.1 gilt für diese Ausschreibung:
Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor einer möglichen Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische Antragstellende (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über die Submission Platform auch national im eCall der FFG einreichen.
Der nationale Antrag besteht aus:
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen Antragstellenden (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Im Rahmen des JPI MYBL transnational Call 2024 werden personenbezogene Daten von der FFG und anderen an der Ausschreibung beteiligten Förderorganisationen gemeinsam verarbeitet. Es besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 26 DSGVO. Die Daten der Antragstellenden und Fördernehmerinnen/Fördernehmer werden - sofern erforderlich - zwecks Abwicklung der Ausschreibung sowie den damit verbundenen Förderungen an die beteiligten Förderorganisationen weitergegeben.
Ende der transnationalen Einreichfrist: 14. Mai 2024, 16:00 Uhr CET
Ende der nationalen Einreichfrist: 16. Mai 2024, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
---|---|---|---|
Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Ausschreibung | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Ausschreibung | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Vollständigkeit des Antrags: Die Projektbeschreibung ist ausreichend befüllt vorhanden (Proposal-National Annex; Upload als pdf-Dokument). |
Die Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument). | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Die verpflichtenden Anhänge gem. Ausschreibung liegen vor. | Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) | Ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | Maximal 36 Monate | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Sprache | Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 200.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten | Nein | Ablehnung aus formalen Gründen |
Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!