Was wird gefördert?
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, die sich auf eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen konzentrieren:
- Alzheimer’s disease and other dementias
- Parkinson’s disease and PD‐related disorders
- Prion diseases
- Motor neuron diseases
- Huntington’s disease
- Spinocerebellar ataxia (SCA)
- Spinal muscular atrophy (SMA)
Details zu den Themen der Ausschreibung und weiteren Anforderungen finden Sie im transnationalen Call text und den Procedures for the call.
Förderinstrument für österreichische Projektbeteiligte
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Was sind die Einreichkriterien?
- Das transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein.
- Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen.
- Die maximale Projektdauer beträgt 3 Jahre.
Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums (z. B. Teilnahme von external collaborators) und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call text und den Procedures for the call.
Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:
- die österreichischen Regelungen, zusammengefasst im Country-specific Information Sheet AT
- der Instrumentenleitfaden "Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen 1.6"
- der Kostenleitfaden 2.2
Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Wer wird von Österreich gefördert?
Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich.
Wie hoch ist die Förderung pro Projekt und das Ausschreibungsvolumen in Österreich?
- Max. Förderhöhe pro Projekt 300.000,- Euro (für alle österreichischen Projektbeteiligten eines Projektes)
Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 600.000,- Euro zur Verfügung.
Welche Kostenkategorien sind förderbar?
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
- Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.2).
Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 2.2 gilt für diese Ausschreibung:
- Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. in darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.
- Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sind unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Vergleichszwecken ab einem Auftragswert von 20.000,- Euro nachweislich mehrere Angebote einzuholen.
Wie reiche ich ein? - Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor einer möglichen Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische Antragstellende (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über das „JPND electronic submission system“ auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1, pre-proposal) als auch des Vollantrags (Stufe 2, full proposal)!
Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus:
- den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektbeteiligten
- dem eingereichten (vollständigen) transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf)
- dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektbeteiligten im eCall
- der Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf)
- und etwaigen Anhängen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen Antragstellenden (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für österreichische Projektpartner?
Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Wie sind die Einreichfristen?
Achtung: Die 1. Stufe wurde mit 7. März 2023 beendet!
Einreichfristen transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist für Stufe 1 (pre-proposal stage): 7. März 2023, 12:00 Uhr CET
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.
Ende der transnationalen Einreichfrist für Stufe 2 (full proposal stage): 27. Juni 2023, 12:00 Uhr CEST
Einreichfristen national
Ende der nationalen Einreichfrist für Stufe 1 (pre-proposal stage): 9. März 2023, 12:00 Uhr CET via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Ende der nationalen Einreichfrist für Stufe 2 (full proposal stage): 29. Juni 2023, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.
Tabelle: Formalprüfungscheckliste
Kriterium |
Prüfinhalt |
Mangel behebbar |
Konsequenz |
Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. |
Anforderungen lt. Ausschreibung |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. |
Anforderungen lt. Ausschreibung |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Vollständigkeit des Antrags |
Ausreichend befüllte Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument; gilt für Kurzantrag und Vollantrag) Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig! |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Verpflichtende Anhänge zur Vollständigkeit des Antrags lt. Ausschreibung |
Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) |
Ja |
Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit |
Maximal 36 Monate |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Sprache |
Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Höhe der Förderung |
Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 300.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!