Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die nationale Kontaktstelle der FFG zu kontaktieren!
Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1) als auch des Vollantrags (Stufe 2)!
- Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex) und etwaigen Anhängen.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nicht-österreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales Peer Review Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Ausschreibungsthemen
Die Anträge müssen sich auf eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen konzentrieren:
- Alzheimer’s disease and other dementias
- Parkinson’s disease and PD‐related disorders
- Prion diseases
- Motor neuron diseases
- Huntington’s disease
- Spinocerebellar ataxia (SCA)
- Spinal muscular atrophy (SMA)
Darüber hinaus müssen sich Anträge auf einen oder beide der nachstehend aufgeführten Forschungsbereiche beziehen:
- Imaging technologies
- Brain stimulation techniques
Details zu den Ausschreibungsthemen finden sie im Call Text bzw. den Procedures for the Call.
Eckpunkte der Ausschreibung
- Nationales Ausschreibungsvolumen: 325.000,- Euro
- Ausschreibungsvolumen insgesamt: rd. 18 Mio.
- Projektdauer: maximal 3 Jahre
Jedes transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen.
Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der Call Webseite bzw. in den Call Dokumenten.
Alle österreichischen AntragstellerInnen müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl in der Rolle des Koordinators als auch in der des Partners; Stufe 1 und Stufe 2) auch national im eCall der FFG einreichen.
Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragslegung müssen österreichische ProjektpartnerInnen im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Bitte beachten Sie
- Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen)
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert
- Förderungswerber müssen bei Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben
Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen des "Specific Information Sheet AT" sowie die Regelungen des Instrumentenleitfadens „Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.
Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:
- Max. Förderhöhe pro Projekt 325.000,- Euro (für alle österreichischen Projektpartner)
- Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst
Förderbare Kostenkategorien
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner
Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Einreichfristen transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist Kurzantrag: 3. März 2020 (15:00 CET)
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.
Ende der transnationalen Einreichfrist Vollantrag: 30. Juni 2020 (15:00 CEST)
Einreichfristen national
Ende der nationalen Einreichfrist Kurzantrag: 5. März 2020 (12:00 CET) via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist)
Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag: 2. Juli 2020 (12:00 CEST) via eCall der FFG (2 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
---|---|---|---|
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags |
|
nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags | Anhänge:
|
ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | max. 36 Monate | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Sprache | Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungsbeitrag des Anteils der österr. Partner (max. 325.000 EUR/Projekt) nicht überschritten | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!
Kontakt
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen
- Vorlage "Zwischen-/Endbericht JPND" (docx)
- Proposal - Nationaler Annex - Vollantrag (docx)
- Specific Information Sheet AT (pdf)
- Leitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen Version 1.2 (pdf)
- Kostenleitfaden Version 2.1 (pdf)
- Sonderrichtline MissionERA 2019-2021 (pdf)