Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die FFG zu kontaktieren!
Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen.
- Der nationale Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag inkl. Partnerliste und Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf) und etwaigen Anhängen.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nicht-österreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales Scientific Expert Committee. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Ausschreibungsthemen
Die Anträge müssen sich auf einen oder mehrere der folgenden Aspekte von Ungleichheiten konzentrieren:
- Income and wealth
- Caring responsibilities
- Social and political participation
Bei der Bearbeitung dieser Themen wird erwartet, dass die Anträge auch Querschnittsthemen wie Gender sowie kulturellen und sozioökonomischen Hintergrund mit besonderer Aufmerksamkeit behandeln, da diese tiefgreifende Auswirkungen auf die Ungleichheiten haben. Darüber hinaus wird auch auf die interdisziplinäre Arbeit und die transnationale Zusammenarbeit großer Wert gelegt.
Details zu den Ausschreibungsthemen finden Sie auf der transnationalen Call Webseite.
Eckpunkte der Ausschreibung
- Nationales Ausschreibungsvolumen: 386.000,- Euro
- Ausschreibungsvolumen insgesamt: rd. 7 Mio Euro
- Projektdauer: maximal 3 Jahre
Jedes transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 unabhängigen, förderungswürdigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Dabei dürfen Forschende maximal an 2 Konsortien teilnehmen und wenn sie als Koordinator einreichen, nur an diesem einen Antrag!
Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Webseite.
Alle österreichischen AntragstellerInnen müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über die Electronic Submission Platform (ESP) müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl in der Rolle des Koordinators als auch in der des Partners ) auch national im eCall der FFG einreichen.
Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektpartner im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Bitte beachten Sie
- Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert.
- Förderungswerber müssen bei Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben.
Für die Förderung österreichischer Projektpartner gelten - neben den transnationalen Call-Bedingungen - die Regelungen der " National Regulations -AT " sowie die Regelungen des Instrumentenleitfadens „Projekte der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen“ und des Kostenleitfadens 2.1.
Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:
- Max. Förderhöhe pro Projekt 193.000,- Euro (für alle österreichischen Projektpartner gemeinsam)
- Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst.
Förderbare Kostenkategorien
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner
Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Einreichfristen
Einreichfrist transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist: 14. September 2020 (17:00 CEST)
Einreichfrist national
Ende der nationalen Einreichfrist: 16.September 2020 (16:00 CEST) via eCall der FFG (2Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 unabhängige, förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
---|---|---|---|
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags |
|
nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags | Anhänge:
|
ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | max. 36 Monate | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Sprache | Englisch od. Deutsch (gilt für den nationalen Antrag) | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungshöhe der österreichischen Partner (max. 193.000 EUR/Projekt) nicht überschritten | nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!
Webinaraufzeichnung
Zum aktuellen Call "Equality und Wellbeing across Generations" der JPI"More Years, Better Lives“ veranstalteten das BMBWF und die FFG am
29. Juni 2020 ein Webinar mit weiterführenden Informationen zur Ausschreibung und den Einreichbedingungen. Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie unter "Zusätzliche Informationen".
Kontakt
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen
- Vorlage "Zwischen-/Endbericht MYBL" (docx)
- Proposal – National Annex (docx)
- National Regulations (pdf)
- Instrumentenleitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen Version 1.2 (pdf)
- Kostenleitfaden Version 2.1 (pdf)
- Sonderrichtline MissionERA 2019-2021 (pdf)
- Info-Event (29.6.2020): Präsentationen (zip)