Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen InteressentInnen, vor Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Kurzantrags (Stufe 1, pre-proposal) als auch des Vollantrags (Stufe 2, full proposal)!
- Der nationale Antrag besteht in Stufe 1 und Stufe 2 aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten (vollständigen) transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner im eCall, der detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf) und etwaigen Anhängen.
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl Koordinatoren als auch Partner) anzulegen; nicht-österreichische AntragstellerInnen des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Scientific Evaluation Committee (SEC). Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Ausschreibungsthemen
Im Rahmen dieser Ausschreibung werden Forschungsprojekte gefördert, die sich zumindest auf eines der folgenden Topics konzentrieren:
Bitte beachten Sie, die FFG fördert nur Projektanträge, die die Topics 1, 2, 3 bzw. 5 adressieren!
- Die Entwicklung verbesserter Methoden zur Bewertung der Ernährung unter Verwendung neuer Technologien, dies kann z.B. IKT-Tools, unauffällige Daten (unobtrusive data), Lebensmitteleinkäufe usw. umfassen;
- Weiterentwicklung bestehender / identifizierter Biomarker für die Nahrungsaufnahme (z. B. Kombination vorhandener Biomarker zur Bewertung von Essgewohnheiten und / oder Ernährungszusammensetzung; Validierung identifizierter Biomarker unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie Geschlecht, Genotyp oder anderen individuellen Variationen);
- Identifizierung von Biomarkern für körperliche Aktivitäten (auch Sitz-und Schlafverhalten) einschließlich der ersten Validierungsschritte;
- Ansätze zur Verbesserung der wissenschaftlichen Anwendung kommerziell erhältlicher Geräte zur objektiven Bewertung der körperlichen Aktivität (auch Sitz- und Schlafverhalten) sowie Entwicklung von Ansätzen zur Verarbeitung, Aggregation und Analyse solcher Daten in verschiedenen Bevölkerungsgruppen;
- Die Entwicklung von integrativen Werkzeugen zur Bewertung und Überwachung sowohl der Nahrungsaufnahme als auch der körperlichen Aktivität.
Weitere Details zu den Ausschreibungsthemen finden Sie im transnationalen Call Text.
Eckpunkte der Ausschreibung
- Nationales Ausschreibungsvolumen: 400.000,- Euro
- Ausschreibungsvolumen insgesamt: rd. 5-6 Mio. Euro
- Projektdauer: 3 Jahre
Jedes transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen. Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums (z.B. Teilnahme von additional participants/collaborators) finden Sie im transnationalen Call Text.
Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Webseite bzw. im transnationalen Call Text.
Alle österreichischen AntragstellerInnen müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des JPI HDHL müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl in der Rolle des Koordinators als auch in der des Partners; Stufe 1 und Stufe 2) auch national im eCall der FFG einreichen.
Verfügbares Förderinstrument für österreichische Projektpartner
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden im Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische ProjektpartnerInnen im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Bitte beachten Sie
- Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- In Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert
- Förderungswerber müssen bei Auszahlung der Förderung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich haben
Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektpartner gelten, neben den transnationalen Call-Bedingungen, die österreichischen Regelungen, zusammengefasst in den "National Funding Regulations AT". Die FFG stellt Ihnen auch eine idente, barrierefreie Version zur Verfügung. Ebenso gelten die Regelungen des Instrumentenleitfadens "Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen 1.3" und des Kostenleitfadens 2.1.
Abweichend von den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diesen Call:
- Max. Förderhöhe pro Projekt 200.000,- Euro (für alle österreichischen Projektpartner)
Förderbare Kostenkategorien
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1 ).
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner
Als Rechtsgrundlage kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-360.086/0018-V/5b/2019) mit Geltung ab 14.10.2019 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Einreichfristen
Achtung: Die 1. Stufe wurde mit 31. März 2021 beendet!
Einreichfristen transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist Kurzantrag: 31.03.2021 (16:00 CEST)
Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden zeitgerecht vom Joint Call Sekretariat eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.
Ende der transnationalen Einreichfrist Vollantrag: 22.07.2021 (16:00 CEST)
Einreichfristen national
Ende der nationalen Einreichfrist Kurzantrag: 01.04.2021 (15:00 CEST) via eCall der FFG (1 Tag nach Ende der transnationalen Einreichfrist)
Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag: 23.07.2021 (15:00 CEST) via eCall der FFG (1 Tag nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung (Kurzantrag und Vollantrag) wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. mindestens 3 und maximal 6 förderungswürdige Partner aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern.
Kriterium | Prüfinhalt | Mangel behebbar | Konsequenz |
---|---|---|---|
Der/die FörderungswerberIn ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektpartner sind teilnahmeberechtigt. | Anforderungen lt. Instrumentenleitfaden | Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Vollständigkeit des Antrags | Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument) Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig! |
Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Verpflichtende Anhänge zur Vollständigkeit des Antrags | Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) | Ja | Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit | 36 Monate | Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Sprache | Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) | Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Höhe der Förderung | Gesamtförderungshöhe der österreichischen Partner (max. 200.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten | Nein | Ablehnung im Zuge der Formalprüfung |
Bitte beachten Sie, dass die Daten wie Partner, Kosten, beantragte Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!
Kontakt
Zusätzliche Informationen
Ausschreibungsunterlagen
- Vorlage "Zwischen-/Endbericht HDHL" (docx)
- Leitfaden für Projekte der orientierten Grundlagenforschung - Transnationale Ausschreibungen Version 1.3 (pdf)
- Kostenleitfaden Version 2.1. (pdf, barrierefrei) (pdf)
- Sonderrichtlinie MissionERA 2019-2021 (pdf)
- Anhang zur Sonderrichtlinie (pdf)
- Template "Proposal - National Annex" (docx)
- National Funding Regulations AT (pdf)
- barrierefreie Version der National Funding Regulations AT (pdf)