Was wird gefördert?
Diese Ausschreibung umfasst mehrere, miteinander verknüpfte Themen wie Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, Ernährungsweise und „consumer acceptance“ : Im Fokus stehen neue Lebensmittel und -zutaten oder Technologien und deren Beitrag zu einer gesunden und nachhaltigen Ernährung. Dabei müssen wichtige Aspekte wie Sicherheit, Ernährungsqualität, Verdaulichkeit, bioökonomische Aspekte sowie die Akzeptanz neuer Zutaten und Lebensmittel durch die Konsumentinnen und Konsumentenadressiert werden.
Die Anträge sollen einen oder mehrere der folgenden Ansätze und Methoden beinhalten:
- „exploratory research“ unter Einbeziehung der Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern (z. B. Social Labs, Living Labs)
- systemische Erfassung und Mapping der aktuellen Forschung in diesem Bereich
- Aufbau von mehr Forschung und Wissen rund um die Lebensmittelwissenschaft
Weiters sollten z. B. auch folgende Punkte berücksichtigt werden (Auszug aus dem transnationalen Calltext):
- enge Zusammenarbeit von Partnern aus verschiedenen Disziplinen, z. B. Lebensmitteltechnologie, Ernährungswissenschaften, Sozialwissenschaften
- Einbeziehung der Endnutzer (z. B. Verbraucherinnen und Verbraucher, Industrie) in den Forschungsprozess von der Konzeption bis zur Verbreitung und Umsetzung
- klare Darstellung des Nutzens der Zusammenarbeit und der spezifischen Beiträge jedes Partners
- Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie Alter, biologisches und soziales Geschlecht, ethnische oder andere demografische Variablen
- Die Anträge sollten den Knowledge-Hub SYSTEMIC ergänzen, der im Rahmen der JPI HDHL, FACCE JPI und JPI OCEANS kofinanziert wird
Die Details zu den Themen der Ausschreibung und weiteren Anforderungen finden Sie im transnationalen Call text.
Förderinstrument für österreichische Projektbeteiligte
Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:
Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.
Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht.
Was sind die Einreichkriterien?
- Das transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 und maximal 6 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein.
- Dabei dürfen maximal 2 Partner pro Konsortium aus demselben Land stammen.
- Die Projektdauer beträgt 3 Jahre.
Weitere Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums (z. B. Teilnahme von collaborators) und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call text.
Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:
- die österreichischen Regelungen, zusammengefasst in den National Funding Regulations AT
- der Instrumentenleitfaden "Projekte der orientierten Grundlagenforschung Transnationale Ausschreibungen 1.6"
- der Kostenleitfaden 2.2
Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen.
Wer wird von Österreich gefördert?
Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:
- Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich.
Wie hoch ist die Förderung pro Projekt und das Ausschreibungsvolumen in Österreich?
- Max. Förderhöhe pro Projekt 250.000, Euro (für alle österreichischen Projektbeteiligten eines Projektes)
Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 500.000, Euro zur Verfügung.
Welche Kostenkategorien sind förderbar?
- Personalkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Sach- und Materialkosten
- Drittkosten
- Reisekosten
- Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.
Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.2).
Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 2.2 gilt für diese Ausschreibung:
- Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. in darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.
- Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sind unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Vergleichszwecken ab einem Auftragswert von 20.000, Euro nachweislich mehrere Angebote einzuholen.
Wie reiche ich ein? Nationale Einreichung
Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor einer möglichen Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!
Österreichische Antragstellende (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über das „PT-Outline electronic submitting system“ auch national im eCall der FFG einreichen.
Der nationale Antrag besteht aus:
- den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektbeteiligten
- dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektbeteiligten im eCall
- dem eingereichten (vollständigen) transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf)
- der Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf)
- und etwaigen weiteren Anhängen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).
Im eCall sind alle österreichischen Antragstellenden (sowohl Koordinatoren als auch weitere Projektbeteiligte) anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Scientific Evaluation Committee. Die nationalen Anträge im eCall werden nicht gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für österreichische Projektpartner?
Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung.
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Wie sind die Einreichfristen?
Einreichfrist transnational
Ende der transnationalen Einreichfrist: 21. April 2023, 15:00 Uhr CEST
Einreichfrist national
Ende der nationalen Einreichfrist: 25. April 2023, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (4 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist).
Checkliste für die nationale Formalprüfung
Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.
Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt.
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.
Tabelle: Formalprüfungscheckliste
Kriterium |
Prüfinhalt |
Mangel behebbar |
Konsequenz |
Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. |
Anforderungen lt. Ausschreibung |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. |
Anforderungen lt. Ausschreibung |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Vollständigkeit des Antrags |
Ausreichend befüllte Projektbeschreibung: Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument) Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig! |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Verpflichtende Anhänge zur Vollständigkeit des Antrags lt. Ausschreibung |
Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) |
Ja |
Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung |
Laufzeit |
36 Monate |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Sprache |
Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Höhe der Förderung |
Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 250.000,- EUR/Projekt) ist nicht überschritten |
Nein |
Ablehnung aus formalen Gründen |
Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!