- An der Ausschreibung beteiligte Länder sind UK, Österreich, Belgien (Flandern und Wallonien), Frankreich, Kanada, Luxemburg, Malta, Spanien und die Türkei.
- Topic: Development of digital health tools and smart devices to promote healthy ageing
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien: Innovate UK (UK), FFG (AT), VLAIO (Flandern), SPW DG (Wallonei), Bpi France (FR), Ministry of Economy (LU), NRC IRAP (CA), Malta Enterprise (MT), CDTI (ES), and Tübitak (TR)
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Das Mindestkonsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und einem Unternehmen aus einem der oben genannten Länder.
- Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.
Eine Partnersuche ist über die Matchmaking-Plattform https://eureka-healthy-ageing.b2match.io/ möglich.
Darüber hinaus unterstützt Sie auch das Enterprise Europe Network (EEN) in Österreich gerne bei der Partnersuche.
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 5. August 2020, 17:00 Uhr (MESZ), muss der internationale EUREKA-Antrag mittels Online-Maske übermittelt werden. Ein Leitfaden zu diesem neuen Tool steht im Download zur Verfügung.
Bis spätestens 12. August 2020 ist dann der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall.
Hinweis: Um eine EUREKA-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "EUREKA Healthy Ageing Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „EUREKA Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale EUREKA-Antrag.
Förderung:
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme.
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 40 %
Erwarteter Projektstart: März 2021.