Leitfäden
Ausschreibungsleitfaden
- Basisprogramm Ausschreibungsleitfaden V.4.2 (ab 23.2.2023)
- Basisprogramme Ausschreibungsleitfaden V.4.1 (1.1.2023 bis 22.2.2023)
Instrumentenleitfaden
Kostenleitfaden
Am 3. April 2023 findet von 13:30-15:30 Uhr ein weiteres internationales Webinar (in englischer Sprache) statt, bei dem Sie sich über die Details der Ausschreibung informieren können. Eine Registrierung ist erforderlich.
Das Eureka-Sekretariat organisierte am 7. Februar 2023 ein Online-Webinar (in englischer Sprache), bei dem Interessierte Informationen zu dieser Ausschreibung erhalten.
Ein Webinar für österreichische Antragsteller:innen fand am 20. März 2023 statt. Bei Interesse senden wir Ihnen die Unterlagen gerne per E-Mail zu.
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie in Österreich gerne bei der Partnersuche und vermittelt Kooperationsanfragen und -angebote.
Das AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER NAIROBI steht Ihnen für Fragen ebenfalls zur Verfügung und unterstützt Sie gerne vor Ort.
Alle Details zur Ausschreibung finden Sie auch auf der internationalen Eureka-Webseite.
Informationen zur Einreichung:
Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 30. April 2023, 12:00 Uhr (MESZ), muss der internationale Eureka-Antrag über das Eureka-Einreichportal gestellt werden. Einen Leitfaden dazu finden Sie nach der Registrierung im Portal.
Bis zu diesem Datum ist auch der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall.
Hinweis: Um eine Eureka-Zuordnung zu erleichtern und so die Zuschussförderung zu gewährleisten, muss der Langtitel des Basisprogramm-Antrags unbedingt wie folgt lauten: "Eureka Kenia 2023 Projekttitel".
Im Kurztitel des Basisprogramm-Antrags bitte: „Eureka Projektakronym" anführen. Es ist auch darauf zu achten, dass der nationale Antrag den gleichen Projekttitel enthält wie der internationale Eureka-Antrag.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
Erwarteter Projektstart: Anfang 2024