Im Rahmen des EUREKA-Netzwerks ist bis 15. Mai 2020 eine multilaterale Fast Track-Ausschreibung für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Erforschung COVID-19 und kurz- bis mittelfristige Lösungen für assoziierte Herausforderungen geöffnet. Der Call fokussiert auf schnell umsetzbare Entwicklungen mit einer Projektdauer von max. 12 Monaten.
Bitte beachten Sie das Update vom 24. April im unten angeführten Bereich zu den Einreichungen.
Alle Details zur Ausschreibung finden Sie hier.
- An der Ausschreibung beteiligte Länder sind: Österreich, Kanada, Dänemark, Frankreich, die Niederlande, Spanien, Südafrika und die Türkei.
- Mögliche Anwendungsgebiete: Infection prevention and protection; Sanitation technology; Diagnostics and testing; Therapeutics, vaccines and medicines; Disease-tracking technology, analytical solutions for health systems; Smart technology for COVID-19 patients; Smart technologies for critical production and supply chains under lockdown ; Safe mobility: migration data and trends, regional risk monitoring, protection of isolated and risk groups, safe use of public transports
- Förderungen kommen aus den nationalen Agenturen bzw. Ministerien.
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Gefördert wird marktnahe Forschung, konkret "Experimentelle Entwicklung".
- Das Konsortium besteht aus je einem unabhängigen Unternehmen aus Österreich und mindestens einem Unternehmen aus einem der oben genannten Länder.
- Das Projekt generiert Benefits für alle involvierte Unternehmen gleichermaßen.
- Klinische Studien können nicht gefördert werden!
Besonderheiten aufgrund der Dringlichkeit:
- Die Projektdauer ist maximal 12 Monate.
- Geplanter Projektstart ist spätestens der 3. August 2020.
- Die Implementierung der Projektergebnisse (Einführung des Produkts/Services/Prozesses) ist für max. 6 Monate nach Projektende geplant.
Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten:
- Bis zum Stichtag der Einreichfrist, dem 15. Mai 2020, 17:00 Uhr (MESZ), muss der internationale EUREKA-Antrag online eingereicht werden. Ein Leitfaden zu diesem neuen Tool steht im Download zur Verfügung.
- Bis 15. Mai 2020 ist auch der nationale Antrag österreichischer Antragsteller*innen zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall
Update vom 24. April 2020:
EUREKA-Anträge können nur über einen Basisprogramm-Antrag eingereicht werden, nicht mehr im Rahmen des Emergency Covid-19-Calls!
Information und Partnersuche:
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre EUREKA-Ansprechpartner*innen in der FFG, wir unterstützen Sie gerne!
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie gerne bei der Partnersuche.
Förderung:
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien).
- In Österreich gelten die jeweiligen Ausschreibungsleitfäden und der Kostenleitfaden der FFG.
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse, vorausgesetzt internationaler Kooperation.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60 %
- Mittlere Unternehmen max. 50 %
- Große Unternehmen max. 40 %
Erwarteter Projektstart: Anfang August 2020