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JPI Climate: ERAnet AXIS Cofunded Call 2018

Assessment of Cross(X)-sectoral climate Impacts and pathways for Sustainable transformation
Ausschreibung offen von 09.04.2018 17:00 bis 09.10.2018 17:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Europäische Kommission
Ziel dieses Joint Transnational Calls 2018 des ERAnet AXIS ist es, die Wissensbasis zu erweitern, die den Gesellschaften bei ihrem Übergang zur Nachhaltigkeit hilft, insbesondere durch ein integriertes Verständnis der sozialen, politischen und ökologischen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Es soll ein Beitrag zu genaueren Schätzungen sowie besser quantifizierbaren Unsicherheiten geleistet werden, welche Klimaauswirkungen für unterschiedliche plausible sozioökonomische Szenarien zu erwarten sind. Die Forschungsprojekte sollen letztlich das Potenzial für die Nutzung von Klimaschutzdaten in operativen Klima-Diensten (z. B. den Copernicus Climate Change Service, C3S) erhöhen und Anpassungsmaßnahmen unterstützen, um zukünftig Schwachstellen zu verringern. Insgesamt stehen für österreichische Teilnehmer 400.000,- Euro Förderbudget zur Verfügung.

Nationale Einreichung

Österreichische AntragstellerInnen (sowohl in KoordinatorInnen- als auch PartnerInnenrolle) müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung auch national im eCall der FFG einreichen. Dies gilt auch für die Einreichung des Vollantrags (2. Stufe)!

  • Für die verpflichtende 1. Stufe (Pre-Registration) besteht der nationale Antrag aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen ProjektpartnerInnen, dem eingereichten transnationalen Kurzantrag (pdf) inkl. Partnerliste sowie dem eingereichten transnationalen Kostenplan (xls), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen ProjektpartnerInnen und etwaigen Anhängen. Achtung: Die 1. Stufe wurde mit 19. Juni 2018 beendet.
  • Für die 2. Stufe (Vollantrag) besteht der nationale Antrag aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten aller österreichischen Projektpartner, dem eingereichten transnationalen Antrag (pdf) inkl Partnerliste sowie dem eingereichten transnationalen Kostenplan (xls), dem Online-Kostenplan für alle österreichischen Projektpartner, einer detaillierten Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten auf Basis der Arbeitspakete (Proposal - National Annex) und etwaigen Anhängen.

Bitte beachten Sie, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw – kategorien und -summen).
Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt durch ein internationales, unabhängiges ExpertInnen Panel. Die nationalen Anträge im eCall werden NICHT gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt.

Projektanträge müssen mindestens eines der folgenden 3 Themengebiete umfassen:

  1. Sektor- und maßstabsübergreifende Folgenabschätzungen für den Klimawandel
  2. Integration der Abschätzungen des Impacts des biophysikalischen Klimawandels mittels wirtschaftlicher Modelle
  3. Entwicklung von Pfaden (Möglichkeiten) die langfristigen Ziele des Pariser Abkommens unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit den Sustainable Development Goals (speziell SDG 13 "climate action“) zu erreichen

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen: insgesamt ca. 15-17 Mio. Euro
  • Nationales Ausschreibungsvolumen: 400.000 Euro
  • Projektdauer: maximal 3 Jahre

Die transnationalen Projektkonsortien müssen aus mindestens drei voneinander unabhängigen, förderfähigen PartnerInnen aus mindestens drei am ERAnet AXIS Call 2018 beteiligten Ländern bestehen. Das Konsortium sollte angemessen ausgewogen sein.

Genaue Details zum Inhalt des Calls und zu den Einreichkriterien finden Sie auf der transnationalen Call Homepage bzw. im transnationalen Call Text.

Zusätzlich zur verpflichtenden transnationalen Einreichung über das elektronische Einreichsystem des Joint Call Sekretariats müssen alle österreichischen AntragstellerInnen (sowohl KoordinatorInnen als auch PartnerInnen) auch national im eCall der FFG einreichen. Wir empfehlen österreichischen AntragstellerInnen, die nationale Kontaktstelle der FFG zu kontaktieren.

Verfügbare Förderinstrumente für österreichische ProjektpartnerInnen

Österreichische ProjektpartnerInnen können zwischen zwei Förderinstrumenten wählen:

Bitte beachten Sie

  • In kooperativen Projekten der orientierten Grundlagenforschung werden keine Unternehmen durch Österreich gefördert.
  • In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium mindestens ein Unternehmen vertreten sein.

Für die Förderung österreichischer ProjektpartnerInnen gelten die Regelungen der "National Eligibility Criteria Austria (National Annex)" sowie die Regelungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (z. B. die zusätzlichen angegebenen Kooperationsanforderungen sowie die Förderhöhen)!

Abweichend von den Regelungen in den Instrumentenleitfäden gilt für diesen Call:

  • Die max. Förderhöhe für österreichische ProjektpartnerInnen beträgt 200.000 Euro pro Projekt.
  • Die FFG-Berichtsperioden werden an die transnationalen Berichtsperioden angepasst.

Förderbare Kostenkategorien

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten

Gemeinkosten werden pauschal mit 25 % auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen ProjektpartnerInnen bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.1).

Rechtsgrundlagen für österreichische ProjektpartnerInnen

Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung.

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1.01.2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.05.2003 [ABl. L 124 vom 20.5.2003 S. 36-41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Einreichfristen national

Erfolgreiche Konsortien der 1. Ausschreibungsphase werden im Juli 2018 vom Joint Call Sekretariat (JCS) eingeladen, einen Vollantrag einzureichen.

Ende der nationalen Einreichfrist Vollantrag:
09. Oktober 2018 (17:00)
via eCall der FFG (1 Tag nach Ende der transnationalen Einreichfrist).

Kontakt

DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
T 0043577554406

M 004366488641809

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