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(gültig: Version 2.0)
In der 2. Ausschreibung Industrienahe Dissertationen werden Dissertationsprojekte gefördert, die eine technische oder naturwissenschaftliche Forschungsfrage behandeln. Die Dissertation muss neu sein und die Dissertantin oder der Dissertant muss in der einreichenden Organisation angestellt werden. Pro Projekt können maximal 100.000 EUR beantragt werden, die maximale Förderungsquote beträgt 50%.
Die Industrienahen Dissertationen sind für alle technischen oder naturwissenschaftlichen Forschungsfragen offen, besonders erwünscht sind Dissertationsprojekte aus den Bereichen Mobilität, Produktion, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Energie.
Was bedeutet laufende Einreichmöglichkeit nach dem “first come – first served” Prinzip.
- Einreichberechtigt sind Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Naturwissenschaft oder Technik jeweils mit Standort in Österreich.
- Förderungsansuchen können sofort nach Ausschreibungsstart eingereicht werden.
- Eingereichte Projektanträge werden sofort von der FFG geprüft und von 2 externen GutachterInnen begutachtet.
- Die Förderungsentscheidung wird im Anschluss an die Förderungsempfehlung durch den Beirat für die FFG Basisprogramme getroffen.
- Wenn die Mittel für Förderungsansuchen mit männlichen Dissertanten ausgeschöpft sind, können nur noch Anträge mit weiblichen Dissertantinnen eingereicht werden.
- Wenn die gesamten Mittel ausgeschöpft sind, wird die Ausschreibung geschlossen.
Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden unten unter "Downloads".