Allgemein:
Kostenumschichtungen zwischen Kostenkategorien und Projektpartnern können ausschließlich
- im Rahmen der Zwischen- und Endberichte erläutert und begründet oder
- im Rahmen einer Konsortialänderung durchgeführt
werden.
Die endgültige Höhe der anerkennbaren Gesamtprojektkosten sowie der Förderung werden nach Abschluss des Vorhabens im Zuge der Rechnungsprüfung ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass nur noch Kostenumschichtung im Zuge von Konsortialänderungen im eCall beantragt werden müssen.
Kostenumschichtungen, welche nicht auf Konsortialänderungen zurückzuführen sind, müssen ausschließlich inhaltlich im Rahmen der Zwischen- und Endberichte begründet werden.