Die gesamte eigenbetriebliche Forschungsaktivität eines Unternehmens im Wirtschaftsjahr ist darzustellen und bildet die Basis der Begutachtung durch die FFG. Die Prüfung der Bemessungsgrundlage und die Richtigkeit der Angaben liegen beim zuständigen Finanzamt.
Für die Begutachtung ist eine inhaltliche Gliederung der F&E-Aktivitäten vorgesehen. Die Darstellung in maximal 20 Schwerpunkten/Projekten ist möglich. Investitionen die Schwerpunkten/Projekten nicht direkt zuordenbar sind können gesondert dargestellt und beschrieben werden.
TIPP: Die Beschreibungen der Schwerpunkte/Projekt können schon vor Ablauf des Wirtschaftsjahres vorbereitet werden. Hier steht ihnen das Dokument „Beschreibung der F&E Aktivitäten“ zur Verfügung – es enthält auch alle Hilfetexte die bei der Eingabe der Aktivitäten im System über FinanzOnline zur Verfügung stehen.