Die Ausschreibung richtet sich an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und auf Forschungstätigkeiten ausgerichtete Vereine. Die Antragsteller müssen in jedem Fall im nichtwirtschaftlichen Bereich tätig sein. Als mögliche (weitere) Kooperationspartner sind Bedarfsträger und Institutionen, die eine Verbindung zur Anwendung herstellen, teilnahmeberechtigt, sie können jedoch nicht gefördert werden. Drittleistungen können nur zu Marktpreisen angeboten werden.