2-Pager
Informationen für Förderwerbende
Um an den transnationalen Ausschreibungen des Chips JU teilnehmen zu können, müssen die Förderwerbenden einen Letter of Intent, ausgestellt von der zuständigen nationalen Förderagentur (in diesem Fall von der FFG), bei der transnationalen Einreichung vorlegen. Dieser wird seitens der FFG nach Prüfung der übermittelten verpflichtenden Unterlagen an den Förderwerbenden ausgestellt.
Berücksichtigen Sie auch die Anforderungen auf europäischer Seite: dafür ist die transnationale Einreichung über das Funding & Tender Portal bei den drei zusammenhängenden Ausschreibungen des Chips Joint Undertakings erforderlich. Es sind jeweils eigene Anträge für CAPEX, für Entwicklung, Integration und Prozessentwicklung sowie für OPEX zu stellen.
In einem zweiten Schritt folgt für Förderwerbende, die einen Letter of Intent der Förderagentur erhalten haben und an der transnationalen Einreichung beim Chips JU teilgenommen haben, ein nationaler Einreichprozess (analog zur Chips JU-Ausschreibung ebenfalls drei zusammenhängende Ausschreibungen). Nähere Informationen folgen in Kürze.
Was wird gefördert?
Österreichische Beteiligungen in transnationalen Konsortien, die an den unten angeführten transnationalen Calls for Pilot Lines vom Chips JU teilnehmen und vom Bewertungsgremium zur Förderung vorgeschlagen werden:
- Chips 2023 CPL-1: Pilot line on advanced sub 2nm leading-edge system on chip technology
- Chips 2023 CPL-2: Pilot line on advanced Fully Depleted Silicon On Insulator technologies targeting 7nm
- Chips 2023 CPL-3: Pilot line on advanced Packaging and Heterogenous Integration
- Chips 2023 CPL-4: Pilot line on advanced semiconductor devices based on Wide Bandgap materials
Die Beteiligungen werden von der europäischen Kommission und aus nationalen Mitteln ko-finanziert.
Wer wird gefördert?
Österreichische Beteiligungen sind nur für Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung möglich, deren Projektideen am Chips Act online Workshop on Pilot Lines am 04. Juli 2023 vorgestellt wurden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von budgetären Vereinbarungen mit den jeweiligen Konsortien auf europäischen Ebene.
Was sind die Einreichkriterien?
Förderwerbende müssen als Partner in einem der Konsortien eingebunden sein und gemeinsame Anträge für die drei zusammenhängenden Calls bei einer der oben angeführten Calls for Pilot Lines des Chips JU vorbereiten.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Für den Letter of Intent:
Um einen Letter of Intent zu erhalten, ist es notwendig einen 2-Pager einzureichen. Diese muss eine formlose Beschreibung der geplanten österreichischen Beteiligung (nach Abstimmung mit dem Koordinator der entsprechenden Pilot Line) beinhalten. Berücksichtigen Sie, dass für jede Pilotanlage, an der Sie sich beteiligen, ein separater 2-Pager erforderlich ist.
Die Unterlagen müssen per E-Mail an ana.almansa@ffg.at und daniela.ristanic@ffg.at bis spätestens 15.02.2024 übermittelt werden.
Für die transnationalen Pilot Line Ausschreibungen des Chips JU:
Einreichung als Partner (gemeinsam mit dem Konsortium) in drei zusammenhängenden Proposals bei einem der 4 oben angeführten Calls for Pilot Lines des Chips JU:
- Call for Expression of Interest for the selection of a Hosting Consortium (die vollständigen Antragsdokumente, einschließlich des Letter of Intent, müssen durch den Koordinator bei der Webseite des Chips JU hochgeladen werden)
- Call for proposals for Set-up, integration and process development, funded under the Horizon Europe Programme (ein gemeinsames Horizon Europe Proposal für eine Research and Innovations Action –RIA- über das Funding and Tender Portal der Europäischen Kommission einreichen)
- Call for proposals for the operational activities of the pilot line, funded under the Digital Europe Programme (ein gemeinsames DEP Proposal für Research and Innovations Action –RIA- über das Funding and Tender Portal der Europäischen Kommission einreichen)
Einreichschluss: 29.02.2024.
Für die nationalen Ausschreibungen:
Der nationale Einreichprozess und die dafür erforderlichen Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.
Wann gibt es eine Entscheidung?
- Zusendung des Letter of Intent seitens FFG an österreichischen Förderwerber voraussichtlich bis 22. Februar 2024.
- Transnationale Förderentscheidung seitens des Chips JU: April 2024.
- Nationale Förderentscheidung: ab April 2024.