Chips JU Pilot Lines – 1. Ausschreibung für die nationale Ko-Finanzierung

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Ausschreibung offen von 10.06.2024 12:00 bis 05.07.2024 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Das Chips Joint Undertaking (Chips JU) unterstützt Investitionen in und den Aufbau von technologischen Kapazitäten im Rahmen der Chips for Europe Initiative (Säule 1 des Europäischen Chips Act). Bei den ersten Calls – mit Einreichschluss am 29.02.2024 - wurden vom Chips JU insgesamt 4 transnationale Konsortien für den Aufbau und den Betrieb von Pilotanlagen zur Förderung ausgewählt. Ziel dieser Pilotanlagen ist die Entwicklung und Implementierung modernster Halbleitertechnologien der nächsten Generation in der EU. Chips JU Pilot Lines werden von der europäischen Kommission (Horizon Europe- und Digital Europe-Programm) und den Mitgliedsländern ko-finanziert. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist die nationale Ko-Finanzierung für die seitens des JU genehmigten österreichischen Beteiligungen zu beantragen.

Was wird gefördert?

Österreichische Beteiligungen in transnationalen Konsortien, die an den unten angeführten transnationalen Calls für Pilot Lines teilgenommen und vom Chips JU zur Förderung ausgewählt wurden:

  • Chips JU 2023 CPL-2: Pilot line on advanced Fully Depleted Silicon On Insulator technologies targeting 7nm (Pilot Line 2)
  • Chips JU 2023 CPL-3: Pilot line on advanced Packaging and Heterogenous Integration (Pilot Line 3)
  • Chips JU 2023 CPL-4: Pilot line on advanced semiconductor devices based on Wide Bandgap materials (Pilot Line 4)

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  1. F&E Infrastrukturanschaffung: Nationale Ko-Finanzierung der Anschaffung der notwendigen F&E Infrastruktur, die im Rahmen einer gemeinsamen Beschaffungsvereinbarung mit dem Chips JU (Joint Procurement) erworben werden soll (nur für Beteiligungen an CPL-2 und CPL-4)
  2. Set Up und Integration: Nationale Ko-Finanzierung der im Rahmen von Horizon Europe (HE) geförderten Innovationsmaßnahmen (Innovation Action - IA) für die Einrichtung, Integration und Prozessentwicklung der Pilot Line (für Beteiligungen an Pilot Line: CPL-2, CP-3, CP-4).
  3. Operation: Nationale Ko-Finanzierung der im Rahmen vom Digital Europe Program (DEP) geförderten operativen Aktivitäten der Pilot Line (für Beteiligungen an Pilot Line: CPL-2, CP-3, CP-4).

Wer wird gefördert?

Förderbar sind österreichische Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, für die eine positive Entscheidung im jeweiligen Call des Chips JU vorliegt:

Für Pilot Line 2:

  • Chips-CPL-2 - Joint procurement
  • Setup, integration HORIZON-Chips-2023-IA-CPL-2
  • Operational DIGITAL-Chips-2023-SG-CPL-2

Für Pilot Line 3:

  • Setup, integration HORIZON-Chips-2023-IA-CPL-3
  • Operational DIGITAL-Chips-2023-SG-CPL-3

Für Pilot Line 4:

  • Chips-CPL-4 – Joint procurement
  • Setup, integration HORIZON-Chips-2023-IA-CPL-4
  • Operational DIGITAL-Chips-2023-SG-CPL-4

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist u.a. abhängig von den vom Chips JU vertraglich genehmigten Kosten für die jeweilige Pilot Line (HE und DEP Grant Agreements, Hosting Agreement und Joint Procurement Agreement).

Die nationale Förderung beträgt jedenfalls maximal 50% der förderbaren Kosten (bzw. der Anschaffungskosten bei der gemeinsamen Beschaffung).

Was sind die Einreichkriterien?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Ko-Finanzierung erfüllt werden:

  • Die antragstellende Organisation ist Konsortialpartner in einer transnationalen Chips JU Pilot Line. 
  • Für die betroffene Pilot Line liegt eine positive Förderentscheidung des Public Authorities Board (PAB) des Chips JU vor.
  • Für die antragstellende Organisation liegt eine Einreichberechtigung zur Ko-Finanzierung vor, welche mittels LoI (Letter of Intent) der FFG bestätigt wurde.  

Was brauche ich für eine Einreichung?

Für die nationalen Ausschreibungen erfolgt die Einreichung über das eCall-System der FFG, in dem der Projektinhalt und die –kosten dargestellt werden.
Darüber hinaus sind jenach spezifischer Ausschreibung weitere Unterlagen erforderlich. Zusätzliche Informationen entnehmen Sie dem entsprechenden Ausschreibungsleitfaden.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Entscheidung zur nationalen Ko-Finanzierung der Projektanträge wird voraussichtlich im September 2024 bekanntgegeben.

Link zum eCall

Für die unterschiedlichen Maßnahmen in den verschiedenen Pilot Lines sind gesonderte Anträge in der jeweils passenden Ausschreibung einzureichen. Berücksichtigen Sie: die FFG spiegelt die Calls des Chips JU d.h. dass für jeden einzelnen Call bzw. Vertrag mit dem Chips JU eine separate Einreichung im FFG-eCall erforderlich ist. Über diese Verlinkung gelangen Sie zur Übersicht der einzelnen nationalen Calls. Um die nationale Ko-Finanzierung zu beanspruchen, müssen Sie in all jenen Ausschreibungen nationale Anträge einreichen, für die Sie eine positive Entscheidung vom Chips JU bekommen haben.

Kontakt

Dr. Olaf HARTMANN
Dr. Olaf HARTMANN
T 0043577554902
Dr. Daniela RISTANIC
Dr. Daniela RISTANIC
T 0043577555137

Zusätzliche Informationen

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