Breitband Austria Connect - geschlossen
Eine nachhaltige, punktuelle Verbesserung der Versorgungssituation durch die Anbindung von Pflichtschulen und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie von KMU/EPU mit Glasfaser.
Breitband Austria 2020 Connect richtet sich an österreichische KMU/EPU und Pflichtschulen bzw. andere öffentliche Bildungseinrichtungen. Gefördert wird die erstmalige Anbindung des Standortes mit Glasfaser. KMU erhalten eine Förderung bis zu 50% der Anschlusskosten, Schulen werden mit bis zu 90% gefördert. Die maximale Förderungshöhe beträgt 50.000 EUR. Die Einreichung ist laufend möglich, das unabhängige Bewertungsgremium tagt mehrmals im Jahr.
Wie funktioniert die Einreichung?
Alle Informationen zur Einreichung, zu den förderbaren Kosten, zu den Bewertungskriterien und zum Ablauf der Förderung finden Sie im Programmleitfaden Breitband Austria 2020 Connect.
(Neue Version ab 01.04.2019 gültig)
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen finden Sie im Downloadcenter.
(Neue Version ab 01.04.2019 gültig)
- Die Einreichung ist nur elektronisch via eCall möglich.
- Antragsformulare im eCall downloaden
- Vom eCall in die vom BMLRT zur Verfügung gestellte Web-GIS-Applikation einsteigen und dort die geografischen Plandaten über das grafische User-Interface eingeben oder als KML-Datei hochladen
- In den eCall zurückkehren, Antrag abschließen und „Einreichung abschicken“ drücken
- Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail versendet
- Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post
Bitte beachten Sie:
- Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars, sowie das Bearbeiten des Antrags nach Absenden des Förderungsansuchens ist nur nach Rücksprache mit der FFG möglich!
Die nächsten Sitzungen des Bewertungsgremiums finden zu folgenden Terminen statt:
Breitband Austria Connect ist ein offener Call. Auch in Zeiten von COVID-19 bieten wir Ihnen unverändert die Möglichkeit Connect Projekte jederzeit einzureichen. Alle Stichtage und Gremiumstermine laut Liste bleiben bis auf weiteres unverändert.
Änderung: Letzter Stichtag zur Einreichung wurde vom 15.03.2022 auf 22.03.2022 verschoben
Sitzung des Bewertungsgremiums (1. Tag) | Stichtag zur Einreichung |
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20.10.2020 | 08.09.2020 |
09.02.2021 | 07.12.2020 |
07.04.2021 | 23.02.2021 |
30.06.2021 | 04.05.2021 |
17.08.2021 | 29.06.2021 |
09.11.2021 | 28.09.2021 |
15.02.2022 | 14.12.2021 |
22.03.2022 | 25.01.2022 |
31.05.2022 | 22.03.2022 |
Änderung: Letzter Stichtag zur Einreichung wurde vom 15.03.2022 auf 22.03.2022 verschoben
Anträge können durch den Förderungsnehmer oder durch vertretungsbefugte Personen eingereicht werden. Wir behalten uns vor, einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anzufordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, kann das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden.
Hier finden Sie eine Online-Hilfe („Online-Tutorial“) zum eCall.
Ihr Förderansuchen wird nach zwei Qualitätskriterien beurteilt:
- Technische Vertretbarkeit
- Wirtschafltiche Vertretbarkeit