Breitband Austria 2020 Leerrohr

Errichtung von Leerrohren (mit und ohne Kabel) für Kommunikationsnetze

Ziel des Leerverrohrungsprogramms ist, im Zuge der Erneuerung von Energie-, Wasser- oder Fernwärmeleitungen (oder anderen Tiefbauarbeiten) gleich die Voraussetzungen für Breitbandnetze zu schaffen und dadurch den finanziellen Aufwand zu reduzieren. Dadurch sollen 1.) die Versorgungssituation durch die Förderung der Verlegung von Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen nachhaltig verbessert und 2.) Hochleistungs-Breitbandinfrastrukturen durch koordiniertes und kooperatives Vorgehen bei kommunalen Tiefbauarbeiten (teilweise Mitverlegung) kostengünstig ausgebaut werden.

 

Die Anforderungen im Überblick
Fördergebiet

Teile des österreichischen Bundesgebiets, wo keine 

Breitband-Hochleistungszugänge verfügbar sind. Das förderbare Gebiet ist abrufbar unter Breitbandförderung Leerrohr.

Wer ist förderbar?
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen mit Niederlassung in Österreich
Was ist förderbar? Investitionsvorhaben betreffend die Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel für eine künftige Breitbandinfrastruktur
Anforderungen an die geförderten Projekte
  • Verlegung passiver Infrastrukturen, überwiegende Teile davon in Mitverlegung mit aktuellen Tiefbauvorhaben
  • Einordnung in ein überregionales Konzept zur Errichtung eines Zugangsnetzes der nächsten Generation (NGA-Netz)
  • Erfüllung der besonderen Förderbedingungen lt. Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm (BBA 2020 - LeRohr)
Förderbare Kosten
  • Investitionskosten für den Ausbau von Leerrohrsystemen mit und ohne Kabel
  • Investitionsbezogene Eigenleistungen in Form von Arbeitsleistungen und Materialentnahmen
  • Investitionsbezogene Planungskosten
Projektlaufzeit Zwei Jahre, bei aufwendigeren Vorhaben bis zu vier Jahren
Förderbetrag

Mindestens 50.000 Euro pro Projekt und maximal 500.000 Euro pro vom Projekt betroffenem Gemeindegebiet.

Die Auszahlung der 1. Rate (Startrate) in Höhe von 25% der zugesagten Förderung erfolgt nach Abschluss des Fördervertrags und frühestens eine Woche vor Start des Projekts.

Förderquote Maximal 50% der förderfähigen Projektkosten.
Gemeinden, Gemeindeverbände und außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche oder juristische Personen mit Niederlassung in Österreich

Breitbandatlas Österreich

Der Breitbandatlas gibt einen groben Überblick über die Versorgung Österreichs mit Breitband-Hochleistungszugängen. Die ausschreibungsrelevante Darstellung im 100x100m-Raster finden Sie in der WebGIS-Anwendung des Ministeriums und auf http://www.breitbandatlas.info/.

 

 

Kontakt

 

bei der FFG

im Breitbandbüro des BMLRT (Erstberatung):

breitbandbuero@bmlrt.gv.at

breitbandfoerderung.gv.at

 

Das Wichtigste in Kürze

Geöffnet Verfügbarkeit
28.05.2015 - 31.12.2030
Initiative für
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Große Unternehmen (GU), Gebietskörperschaften
Geldgeber
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft

Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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