Basisprogramm - Förderung, Bedingungen

Unternehmensprojekte aller Unternehmensgrößen mit Verwertungspotential

Die Förderung im Basisprogramm kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Sie soll in forschungs- und innovationspolitisch aktuellen Zielfeldern wirkungsvolle Impulse zur Stimulierung von Forschung und Entwicklung und Transformation von österreichischen Unternehmen bewirken. Die Forschungsprojekte sollen einen wesentlichen Beitrag zur Intensivierung von Experimenteller Entwicklung leisten. Förderbar sind auch kooperative Projekte. Besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzbarkeit der Forschungsprojekte in Richtung technologische Weiterentwicklung, Marktrelevanz und volkswirtschaftliche Bedeutung gelegt. Einreichungen können laufend erfolgen.

Worum geht es im Basisprogramm?

  • Forschung und Entwicklung bis zum Prototyp (Experimentelle Entwicklung)
  • gehobener Innovationsgrad (technologische Neuheit) und technisch anspruchsvoll (hohes technisches Risiko)
  • hohes Verwertungspotential (volkswirtschaftliche Aspekte können mitgebracht werden)
  • Nachhaltigkeitsziele, soziale Aspekte und Verantwortung

Startup-Förderung im Basisprogramm

Der Bereich Basisprogramme unterstützt Startup-Unternehmen substantiell in ihrer mittelfristigen Liquiditätssituation mit Vorteilen (zB bis zu 70 % Förderung der relevanten Projektkosten, Darlehenstilgung erst 5 Jahre nach Projektende). High Tech-Startups erhalten zudem eine 5%ige-Bonifizierung (5 %) zuerkannt. Eine Einreichung als Basisprogramm-Projekt ist laufend möglich.

Vergebene Darlehen müssen erst 5 Jahre nach Projektende von getilgt werden. Bis dahin können die Grundsteine zu einem erfolgreichen Markteintritt gelegen und erste konkrete Umsätze erzielt werden. Vor dem Hintergrund einer insgesamt schwieriger gewordenen Finanzierungssituation ist es eine nachhaltige Stütze zur Umsetzung von technisch riskanten und wirtschaftlich interessanten Projekten.

Ausschreibungstermine

Im Basisprogramm ist die Einreichung laufend möglich. 

Technologieoffenheit, keine Themeneinschränkung

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder bis hin zu disruptiven/radikalen Innovationen handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Nützen Sie unsere Fördertipps und Beratungsangebote!

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Thema
Projektart
Finanzierung
national
Einreichung
Einreichung jederzeit möglich
Zielgruppe Jede natürliche Person bzw. jede Organisation (außerhalb der Bundesverwaltung; Achtung: Privatuniversitäten), die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß Leitfaden plant, ist eingeladen, im Basisprogramm ein Förderungsansuchen zu stellen.
Auswahl durch laufende Begutachtung durch FFG
Was wird gefördert Die Förderung beträgt in der Regel 50 % der Projektkosten - bei Startups (bereits in Gründungsphase) bis zu max. 70 %. Die Finanzierung erfolgt in einem Mix aus Zuschuss und Darlehen (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a., bei großen Projekten auch Haftungen für einen Bankkredit inklusive Kreditkostenzuschuss). In den meisten Bundesländern erfolgt noch eine Aufstockung der Förderung durch Landesmittel. Wichtige Voraussetzungen sind unter anderem auch die Restfinanzierung des Vorhabens durch das Unternehmen und der Kostennachweis für die projektbezogene Verwendung der Förderungsmittel.
Min. / max. Förderung 0 / bis maximal € 3,0 Mio. (Experimentelle Entwicklung)
Welche Kosten werden gefördert? Angaben zu den förderbaren Kosten stehen im Leitfaden zum Basisprogramm und zum Instrument Unternehmensprojekt Experimentelle Entwicklung bzw. im FFG-Kostenleitfaden in der aktuellen Version aufbereitet zur Verfügung.
Min. / max. Laufzeit 1 - 12 Monate
Verfügbarkeit von 01.01.1968 - laufend

Kontakt

Sabine BAUER
Sabine BAUER
T 0043577551501
Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Sarah GANSS
Sarah GANSS
T 0043577551517
Karin RUZAK
Karin RUZAK
T 0043577551507
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
T 0043577551511
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518

Änderungsantrag zu einem Basisprogramm-Projekt

Änderungsantrag (Word-Vorlage)