Stiftungsprofessur 2015, gefördert durch das BMVIT

2. Ausschreibung Stiftungsprofessur im Rahmen der FTI-Initiativen Mobilität der Zukunft, TAKE OFF, IKT der Zukunft, Produktion der Zukunft
Ausschreibung offen von 07.04.2015 09:00 bis 30.07.2015 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Stiftungsprofessuren sollen hervorragende ForscherInnen nach Österreich bringen. Die Förderungslaufzeit ist auf maximal 5 Jahre beschränkt und umfasst den Aufbau und die Etablierung neuer Themen in der österreichischen Forschungslandschaft. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an österreichische Universitäten gemäß § 6 UG 2002 und ist auf Themenfelder beschränkt, die von besonderer strategischer Relevanz für den Innovationsstandort Österreich sind.

Mit der Ausschreibung des Instruments „Stiftungsprofessur“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) wichtige Wissensbereiche für den Innovationsstandort Österreich und leistet einen Beitrag zur vertiefenden Weiterentwicklung von Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Die Einreichung einer Stiftungsprofessur ist bis 30.7.2015 in folgenden strategisch relevanten Themen möglich:

  • Nachhaltige Transportlogistik 4.0
  • Innovative Werkstoffe und Fertigungstechniken mit Schwerpunkt Luftfahrt
  • Data Science – „Daten sind der Rohstoff – Kompetenz ist der Schlüssel“
  • Industrie 4.0

Die Ausschreibung richtet sich an Universitäten gemäß § 6 UG 2002. Eine im Wettbewerb um die Förderung einer solchen Position erfolgreiche Universität führt den Auswahlprozess der Person entlang dieser Anforderungen selbst durch. Mit der Stiftungsprofessur ist unmittelbar eine Berufung zur Universitätsprofessorin/ zum Universitätsprofessor (§98 UG) auf Basis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses verbunden[1]. Die Universität ist angehalten, nachhaltige Strukturen (also Strukturen über den Förderzeitraum hinaus) zu schaffen.

Die Finanzierung der Gesamtkosten von Stiftungsprofessuren erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden PartnernDie Förderung kann dabei maximal 50 % der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Millionen EUR betragen. Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner, davon mindestens ein Unternehmen. Die Mitfinanzierung erfordert

  • mindestens 15 % Eigenmittel der Universität
  • mindestens 15 % Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern

 

Alle Unterlagen und den Ausschreibungsleitfaden finden Sie unten unter "Downloads".

 

 


[1] Laut § 98 Abs. 1 des UG 2002 („Die fachliche Widmung einer unbefristet oder länger als drei Jahre befristet zu besetzenden Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors ist im Entwicklungsplan festzulegen“) ist die Professur im Entwicklungsplan zu verankern. Der Prozess der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist im UG 2002 geregelt.

 

Kontakt

Mag. Stefan EICHBERGER
Mag. Stefan EICHBERGER
T 0043577557021

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(gültig: Version 2.0)