Um im Sinne des Klima- und Energiefonds den Transformationsprozess einer Stadt/Region in eine Smart City / Smart Urban Region einzuleiten, werden die Handlungsfelder Gebäude, Energie, kommunale Ver- und Entsorgung, urbane Mobilität, Kommunikation & Information sowie Grün- und Freiraum adressiert.
Ausschreibungsschwerpunkte
- Smarte Modernisierung im (öko-)sozialen Wohnbau
- Smarte Industriestandorte und Gewerbegebiete / Industriebrachen
- Stadtoasen - smarte Grün- und Freiraumgestaltung im urbanen Raum
- Themenoffene Projekteinreichungen
Abgrenzung der Programme "Stadt der Zukunft" und "Smart Cities Demo"
Während sich das Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds auf umfassende, ganzheitliche Ansätze, Strategien und Umsetzungen im städtischen und stadtregionalen Bereich konzentriert (d.h. es stehen hier keine Teilsysteme oder Einzeltechnologien im Mittelpunkt), ist das Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" auf Gebäude- und Energietechnologien oder technologische Teilsysteme sowie die Entwicklung von Planungs- und Prozessentwicklungsbeiträgen als Input für Smart-Cities-Entwicklungen fokussiert. Nähere Informationen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen dem Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds und dem Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" des bmvit entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.0 "Das Wichtigste in Kürze" im aktuellen Ausschreibungsleitfaden.
Budget
Im Rahmen der 7. Ausschreibung des Programms „Smart Cities Demo“ steht ein Fördervolumen von 5 Mio. Euro zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen Smart-City-Einstiegsprojekte (Instrument Sondierung) sowie Smart-City-Demoprojekte (Instrumente Kooperatives F&E-Projekt sowie Leitprojekt) gefördert werden.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Alle Informationen zum eCall finden Sie im detailliertem Tutorial.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere den Leitfäden.