+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Projekt.Start 2024.
Was wird gefördert?
Im Rahmen von Projekt.Start werden Projektvorbereitungskosten gefördert. Gute Vorbereitungsarbeiten führen somit zu einem konsistenten Projekt und damit zu einem konsistenten Förderungsantrag. Förderbar ist damit die Potentialbewertung eines geplanten Forschungs- und Entwicklungsprojekts, das eingereicht werden soll.
Der Projekt.Start ist anwendbar für folgende Förderungsangebote:
Förderungsangebot | Kurzbeschreibung |
---|---|
Kleinprojekt | "kleinere" Forschungsvorhaben speziell für KMU und Startups |
Basisprogramm-Projekt | Unternehmensprojekt aller Unternehmensgrößen mit klaren Fokus auf Verwertungspotential |
Frontrunner-Projekt | International ausgerichtete F&E-Projekte mit Fokus auf Klima- und Umweltschutz und Transformation (Green Frontrunner, Transformative Frontrunner) |
Microelectronics2Market | Unterstützung für Unternehmen der Halbleiterindustrie und das zugehörige Wertschöpfungsnetzwerk |
EUREKA- Netzwerkprojekte EUREKA-Cluster |
Förderung für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte |
ERA-NET | Förderung für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte |
Life Sciences | Förderung von Unternehmen im Life Sciences Bereich |
Tailored Innovation (Tecxport) | Maßgeschneiderte Innovationen für Fernmärkte |
Wer wird gefördert?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Gründer:innen können diese Förderung laufend beantragen.
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können KMU jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Wieviel wird gefördert?
Im Rahmen von Projekt.Start können Gesamtprojektkosten in der Höhe von bis zu € 10.000,- anerkannt werden, wobei die externen Leistungen maximal 40% dieser Kosten betragen dürfen. Die Förderungshöhe beträgt 60 % und die Förderung ist mit maximal € 6.000,- begrenzt.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Projekt.Start kann Ihre Chancen auf eine nachfolgende Projektförderung in einem FFG-Programm erhöhen (zB Basisprogramm, Kleinprojekt). Bewertet wird ausschließlich die Vollständigkeit der erforderlichen Qualitätsmerkmale des F&E-Projektantrages als Ergebnis der Projekt.Start-Arbeiten. Etwaige Nachreichungen, die erst nach Projekt.Start-Abschluss (d.h. außerhalb des Förderzeitraumes) im Zuge der konkreten F&E-Tätigkeiten an die FFG herangetragen werden, werden bei der Bewertung der Projektvorbereitungsarbeiten nicht berücksichtigt.
Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung.
Einreichen geht ganz einfach - online und ohne Deadline.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Begutachtung von Projekt.Start-Anträgen erfolgt laufend. Die Projekt.Start-Förderung stellt jedoch kein Präjudiz auf die für das nachfolgende Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu treffende Förderungsentscheidung dar.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projektanträge nach einem Projekt.Start erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie verläuft die Förderungsabwicklung?
Nach einem ersten, positiven Formalcheck folgt die bedingte Förderungszusage bis zur Einreichung eines konkreten Projektantrages.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Fristen gibt es?
Spätestens mit Ende des Förderungszeitraums (6 Monate) sind ein Förderungsansuchen für das F&E-Projekt (zB Basisprogramm, Kleinprojekt) und eine Projekt.Start-Kostenabrechnung einzureichen (Rechnungsbelege und Zahlungsnachweise). Bei positiver Prüfung wird der Zuschuss für die Projektvorbereitung ausbezahlt.
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.