Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt.
Ausschreibungsschwerpunkte
Topic 1: PEDs towards climate neutrality: transforming existing urban neighbourhoods
Topic 2: Making PEDs happen: process innovation and business models
Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Kapitel 2 „Call Topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens.
Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Projektpartner:innen
In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Positive Energy Districts and Neighbourhoods sind für österreichische Projektpartner:innen folgende Förderungsinstrumente verfügbar:
Forschungskategorie in der Ausschreibung Positive Energy Districts and Neighbourhoods for Climate Neutrality
|
Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Partner:innen
|
Innovation/implementation
|
Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen
|
Applied research
|
Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen
|
Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!
Wichtig: In den Forschungskategorien „Applied research“ (AT: „Industrielle Forschung“) und „Innovation/implementation“ (AT: „Experimentelle Entwicklung“) ist ein gefördertes Unternehmen verpflichtende/r Projektpartner:in in jedem Konsortium mit österreichischer Beteiligung. Eine Zuordnung mehrerer österreichischer Projektpartner:innen zu unterschiedlichen Forschungskategorien ist nicht zulässig.
Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.1).
Eckpunkte der Ausschreibung
- Ausschreibungsvolumen insgesamt max. ca. EUR 7,85 Mio.
- Nationales Ausschreibungsvolumen EUR 1,5 Mio.
- Projektdauer maximal 3 Jahre
- Projektkonsortien bestehend aus mindestens zwei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens zwei an der Ausschreibung teilnehmenden Ländern.
Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner:innen
Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014, verlängert mit GZ BMK 2020-0.778.319) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014, verlängert mit GZ BMDW 2020-0.768.022) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung.
Die Themen-FTI-Richtlinie wurde auf Basis der verlängerten beihilferechtlichen Basis der Europäischen Kommission (Verlängerungsverordnung, VO (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020) bis 31.12.2021 verlängert.
Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1. 1. 2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 [ABl. L 124 vom 20. 5. 2003 S. 36-41]).
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Einreichfristen
transnational: 20. Oktober 2021 bis 24. Februar 2021 12:00 Uhr CET via eCall
national: zusätzlich für österreichische Antragsteller:innen bis 3. März 2022 12:00 Uhr CET via eCall