Positive Energy Districts and Neighbourhoods for Climate Neutrality

Joint Call for Proposals
Ausschreibung offen von 20.10.2021 12:00 bis 24.02.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie JPI Urban Europe
Die aktuelle Ausschreibung zum Thema Positive Energy Districts and Neighbourhoods (PED/PEN) ist die zweite Ausschreibung des PED-Programms, das im Rahmen der Joint Programming Initiative (JPI) Urban Europe umgesetzt wird. Das PED-Programm zielt darauf ab, die großmaßstäbliche Implementierung von zumindest 100 PEDs bis zum Jahr 2025 zu unterstützen. Die Ausschreibung zielt auf die Förderung von Projekten ab, die das theoretische und praktische Wissen für die Entwicklung von PEDs sowohl in Form von technischen als auch von Prozess-Innovationen erweitern und die strategische Entwicklung von zentralen Aktionsfeldern der PED-Entwicklung unterstützen.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt.

 

Ausschreibungsschwerpunkte

Topic 1: PEDs towards climate neutrality: transforming existing urban neighbourhoods

Topic 2: Making PEDs happen: process innovation and business models

 

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Kapitel 2 „Call Topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens.

 

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Projektpartner:innen

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Positive Energy Districts and Neighbourhoods sind für österreichische Projektpartner:innen folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorie in der Ausschreibung Positive Energy Districts and Neighbourhoods for Climate Neutrality

Verfügbare Förderungsinstrumente für österreichische Partner:innen

Innovation/implementation

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

 

Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die im geltenden Instrumentenleitfaden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Wichtig: In den Forschungskategorien „Applied research“ (AT: „Industrielle Forschung“) und „Innovation/implementation“ (AT: „Experimentelle Entwicklung“) ist ein gefördertes Unternehmen verpflichtende/r Projektpartner:in in jedem Konsortium mit österreichischer Beteiligung. Eine Zuordnung mehrerer österreichischer Projektpartner:innen zu unterschiedlichen Forschungskategorien ist nicht zulässig.

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.1).

 

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Ausschreibungsvolumen insgesamt max. ca. EUR 7,85 Mio.
  • Nationales Ausschreibungsvolumen EUR 1,5 Mio.
  • Projektdauer maximal 3 Jahre
  • Projektkonsortien bestehend aus mindestens zwei voneinander unabhängigen, förderfähigen Partnern aus mindestens zwei an der Ausschreibung teilnehmenden Ländern.

 

Rechtsgrundlagen für österreichische Projektpartner:innen

Als Rechtsgrundlage kommt die Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation (FTI-Richtlinie 2015), Themen-FTI-RL, des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (GZ BMVIT-609.986/0011-III/I2/2014, verlängert mit GZ BMK 2020-0.778.319) und des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (GZ BMWFW-97.005/0003-C1/9/2014, verlängert mit GZ BMDW 2020-0.768.022) mit Geltung ab 01.01.2015 zur Anwendung.

Die Themen-FTI-Richtlinie wurde auf Basis der verlängerten beihilferechtlichen Basis der Europäischen Kommission (Verlängerungsverordnung, VO (EU) 2020/972 vom 2. Juli 2020) bis 31.12.2021 verlängert.

Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend (ab 1. 1. 2005: KMU-Definition gemäß Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 [ABl. L 124 vom 20. 5. 2003 S. 36-41]).

Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

 

Einreichfristen

transnational: 20. Oktober 2021 bis 24. Februar 2021 12:00 Uhr CET via eCall

national: zusätzlich für österreichische Antragsteller:innen bis 3. März 2022 12:00 Uhr CET via eCall

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
T 0043577555042
DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
T 0043577555069

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