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Patent.Scheck 2023

Der direkte Weg zur Patentanmeldung
Ausschreibung offen von 03.10.2016 09:00 bis 31.12.2023 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Bei der Patent.Scheck Förderung übernimmt die FFG maximal € 10.000,- (das sind 80 %; € 12.500,- anerkennbaren Kosten). Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups bzw. Unternehmen in Gründung können diese Förderung laufend und ohne Themeneinschränkung beantragen.

+++ Aktueller Hinweis +++

Hier geht es zur Ausschreibung Patent.Scheck 2024.

Patent.Scheck - geeignet für mein Unternehmen?

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Was wird gefördert?

Der Patent.Scheck hilft KMU, rasch und mit professioneller Unterstützung abzuklären, ob ihre Innovationsidee patentierbar ist. Im Anschluss fördert er eine (inter)nationale Patentanmeldung, ebenso wie das Monitoring von Patentanmeldungen im Bereich der Innovationsidee.

Wer wird gefördert?

Österreichische Klein- und Mittelunternehmen, Startups sowie Einzelpersonen, die für das Vorhaben eine konkrete wirtschaftliche Verwertungsabsicht nachweisen können (zB Unternehmen in Gründung, Betreuung über Gründerzentrum oder vergleichbare Einrichtungen, AplusB-Zentren). Die wirtschaftliche Tätigkeit muss im Vordergrund stehen.

Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können KMU jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Wieviel wird gefördert?

Die Gesamtkosten können sich auf bis zu maximal € 12.500,- belaufen. Bei der Patent.Scheck-Förderung übernimmt die FFG max. € 10.000,- (das sind 80 % der anerkennbaren Kosten).

Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?

Der Patent.Scheck kann einmal alle 12 Monate beantragt werden. Nach der Bewilligung des Patent.Schecks haben Sie ein Jahr Zeit, um interaktiv mit einem nationalen, recherchierenden Patentamt aus Europa die Patentierbarkeit abzuklären (verpflichtende Phase 1). Sollte eine Patentierbarkeit vom Patentamt empfohlen werden, so fördert der Patent.Scheck weitere zusätzliche Leistungen für Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2). Die Ratenauszahlung erfolgt nach den beschriebenen Phasen 1, 2 (Zwischenrate in der Höhe von max. 80 % der Phase 1-Kosten und Endrate von max. 80 % der Phase 2-Kosten).  

Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung von Projektidee und -inhalt zu anderen F&E-Projekten des Unternehmens muss erkennbar sein (Prüfung auf Mehrfachförderung).

Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung. 

Einreichen geht ganz einfach - online und ohne Deadline. Stellen Sie über den eCall einen kurzgehaltenen Antrag.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".

Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wie verläuft die Förderungsabwicklung?

  • Sie reichen im eCall eine kurze Beschreibung der konkreten Innovationsidee sowie die geplante wirtschaftliche Verwertung ein
  • Die FFG checkt die Formalkriterien und stellt innerhalb von 2 bis 3 Wochen einen Fördervertrag aus
  • Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Förderungszusage als eCall-Nachricht (das ersetzt den Förderungsvertrag).
  • Die FFG zahlt die Zwischenrate für die verpflichtende Phase 1 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 1)
  • Sie reichen Detailunterlagen über den eCall unter Menüpunkt "Grunddaten" mit der Funktion "Daten an das Patentamt übertragen" direkt beim Patentamt ein und bezahlen für die ersten Leistungen

Die Phasen der Förderungsabwicklung

  • Sie recherchieren gemeinsam und interaktiv mit dem Patentamt bis zu einem Ergebnis (verpflichtendes, persönliches Erstgespräch)
  • Resultat Phase 1: Patentierbar JA oder NEIN
  • Resultat Phase 1: NEIN > Sie schicken Abschlussbericht, Recherchebericht und Zahlungsbestätigung an die FFG und beenden damit das Projekt
  • Resultat Phase 1: JA >  Sie schicken einen Abschlussbericht, Recherchebericht und Zahlungsbestätigung an die FFG und können unmittelbar mit einem Patentanwalt Kontakt aufnehmen
  • Durchführung Phase 2 mit einem Patentamt und Patentanwalt (Patentanmeldung und Patentmonitoring)
  • Resultat Phase 2: nationale bzw PCT-Patentanmeldung (keine: Anmeldung als europäisches Patent)
  • Abschluss Phase 2: Sie schicken einen Endbericht mit Kopie der jeweiligen Patentanmeldung, Anwaltsrechnung und Zahlungsbestätigung an die FFG.
  • Danach ist keine weitere Abrechnung möglich!
  • Die FFG zahlt die Endrate für Phase 2 (max. 80 % der anerkennbaren Kosten der Phase 2, max. € 10.000,-)

Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
T 0043577551504
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507