+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Markt.Start 2024.
Was wird gefördert?
Weiterführend zu erfolgreich abgeschlossenen FFG-Projekten im Bereich der Experimentellen Entwicklung oder einer Prozess- und Organisationsinnovation wird eine Darlehensförderung bis zu maximal € 250.000,- (Förderungsquote: 50 %) pro Markt.Start-Vorhaben anhand der relevanten Bewertungskriterien zuerkannt. Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums (Stichtag gem. Förderungsvertrag) des abgeschlossenen FFG-Projekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind junge innovative Unternehmen (Startup-KU) mit Sitz in Österreich, die jünger als 5 Jahre sind und im Rahmen einer Markt.Start-Förderung Verwertungsvorhaben für ihre marktfähige Produkte oder marktfähigen Dienstleistungen umsetzen wollen.
Wieviel wird gefördert?
Die Darlehensförderung ist definiert mit max. 50 % der genehmigten Kosten, maximale Gesamtkosten € 500.000,-, maximales Darlehen bis zu € 250.000,- (Zinssatz ab 1.1.2024 von 2,5 % p.a.). Zusätzliche Details liefert der Leitfaden Markt.Start und der FFG-Kostenleitfaden.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
- Erfüllung der Startup-KU-Kriterien der FFG
- Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der Experimentellen Entwicklung (zB Basisprogramm) oder eine entwickelte Prozess- und Organisationsinnovationen (zB Impact Innovation)
- keine 36 Monate sind seit Abschluss zum FFG-Vorprojekt vergangen
- Einbringung von zusätzlichem Eigenmittel in der Höhe von mindestens 30 % der genehmigten Gesamt-Projektkosten
- Für den gesamten Förderungszeitraum ist eine Darstellung der einzelnen Aktivitäten und Meilensteine und der damit verbundenen Kosten bzw. Aufwendungen notwendig
- Darstellung eines Finanzplanes und eines Businessplanes für die nächsten drei Jahre bzw. für die Dauer des Vorhabens
- Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Zwischen dem Ende des Förderungszeitraums des abgeschlossenen FFG-Vorprojekts und der Einreichung des darauf aufbauenden Markt.Start-Vorhabens dürfen maximal 36 Monate verstrichen sein.
Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Nach der Annahme des Förderungsangebots durch den Förderungswerber bzw. die Förderungswerberin wird nach Erfüllung eventueller Auflagen die erste Förderungsrate ausbezahlt. Die Startrate beträgt maximal 50 % der genehmigten Förderung. Weitere Raten fließen gemäß Fortschritt des Vorhabens angepasst an inhaltliche und wirtschaftliche Meilensteine.
Die Auszahlung der restlichen zustehenden Förderungsmittel in der Höhe von mindestens 10 % der Fördermittel erfolgt nach positiver Prüfung von Endbericht und Endabrechnung im Zuge des Projektcontrollings.
Die Auszahlung von Förderungsmitteln gilt nicht als Kostenanerkennung. Diese erfolgt erst nach Projektabschluss und Rechnungsprüfung durch die FFG.
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.