Startschuss für 12 neu geförderte Projekte
Mit den zur Verfügung stehenden Fördermittel können 12 Projekte mit einer Fördersumme von ca. 7 Millionen EUR gefördert werden. Sobald ein gefördertes Projekt der Veröffentlichung zustimmt, werden Informationen über die Projektdatenbank der FFG sichtbar: siehe „Projektdatenbank“ auf der FFG-Startseite (mit der „erweiterten Suche“ können Sie die gewünschte Ausschreibung auswählen)
Insgesamt 56 Anträge
In der 7. Ausschreibung 2018 wurden 56 Projektanträge eingereicht. In Summe wurden ca. 36 Millionen EUR an Bundesförderung beantragt, wobei sich die beantragten Gesamtkosten auf ca. 47 Millionen EUR belaufen.
Alle wichtigen Informationen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden sowie dem Instrumentenleitfaden. Diese und weitere Dokumente finden Sie im Downloadcenter.
Die kooperative Projekte sollen Herausforderungen in unterschiedlichen Anwendungsfeldern ansprechen.
Gesucht sind Förderungsansuchen in den IKT-Themenfeldern des Programms:
- Komplexe IKT-Lösungen beherrschen: Systems of Systems
- Vertrauen rechtfertigen: Sichere Systeme
- Daten durchdringen: Intelligente Systeme
- Interoperabilität gewährleisten: Schnittstellen von Systemen
Die Adressierung der Querschnittsziele in Ergänzung zu den oben angeführten Themenfeldern ist erwünscht.
Das ausgeschriebene F&E-Projekt zum Thema "Vertrauenswürdiges Internet der Dinge" adressiert Sicherheits- und Handhabbarkeitsanforderungen an das Internet der Dinge. Hier ist mindestens ein deutscher Projektpartner erforderlich. Das Themenfeld "Vertrauen rechtfertigen: Sichere Systeme" ist anzusprechen.
Der Ausschreibungsschwerpunkt "Internet für den Menschen" fördert F&E-Projekte für neue Funktionen, Dienste oder Dienstleistungen des Internets.
Die ausgeschriebenen Sondierungen zum Schwerpunkt "Künstliche Intelligenz" sollen ein zukünftiges Leitprojekt vorbereiten.
Folgende Projektarten werden gefördert:
- Kooperatives F&E-Projekt
- Sondierung
Einreichtermin
Die Projekteinreichung für kooperative Projekte und Sondierungen ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 11. März 2019, 12:00:00 Uhr möglich.
Eine spätere Einreichung (nach 12:00:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keine Unterschriftenblätter nachzureichen.