+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Frontrunner 2024.
Was wird gefördert?
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung. Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Wer wird gefördert?
"Frontrunner" legt den Schwerpunkt auf zwei Zielgruppen:
1. KMU (insbesondere Scale-ups), mittelständische Unternehmen und
2. etablierte „Frontrunner“-Unternehmen.
Kleinstunternehmen (Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter:innen) bzw. Unternehmen in der Gründungsphase stehen nicht im Fokus.
Hinweis: Unternehmen in Schwierigkeiten unterliegen einer generellen Regelung laut AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung für ein "Frontrunner"-Projekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 45 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt ein Satz 35 %, für Kleinunternehmen (KU) 45 % und für Großunternehmen 25 % der Projektkosten.
"Frontrunner"-Projekte sind für gewöhnlich "single firm"-Projekte, daher ist keine Kooperations-Bonifizierung vorgesehen wie zum Beispiel im Basisprogramm oder im Programm für Kleinprojekte.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Wesentliche Kriterien für die Förderung sind grundsätzlich der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Unternehmen intensiviert wird.
Die Einreichung ist über den Punkt "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Hinweis zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei der 2. Rate bzw. der Schlussrate bei Projektabschluss).
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.