EUREKA Turbo ist eine Ausschreibung für große Forschungs- und Innovationsprojekte. Alle Unternehmenspartner können - unabhängig von ihrer Größe - nationale Finanzierung beantragen, gemäß der jeweiligen nationalen Förderrichtlinien der 5 EUREKA Turbo Länder. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer österreichischer Unternehmen am Projekt beteiligt sein.
Größere Projekte im Fokus
Ein typisches EUREKA Turbo-Projekt besteht aus 4-6 Partnern aus 2-3 teilnehmenden Ländern mit einem durchschnittlichen Projektvolumen von 2-5 Mio. EUR und einer durchschnittlichen Projektdauer von 36 Monaten. In Österreich beträgt der Förderzeitraum 12 Monate, falls die Projektdauer darüber hinausgeht, ist ein Fortsetzungsantrag für die Förderung zu stellen.
Teilnahmebedingungen
Projektergebnisse müssen zur Entwicklung von kommerziellen Produkten, Anwendungen und / oder technologiebasierte Dienstleistungen gemäß nationalen Programmvorgaben beitragen. Siehe FFG Ausschreibungsleitfaden der Basisprogramme
- Mind. 2 Projektpartner aus mind. 2 der folgenden Länder: Österreich, Dänemark, Spanien, Finnland und Frankreich.
- Zusätzliche Partner aus Nicht-EUREKA-Ländern sind bei Selbstfinanzierung teilnahmeberechtigt
- Partner aus anderen EUREKA-Ländern sind teilnahmeberechtigt unter der Voraussetzung, dass die Fördergeber dieser Länder den TURBO Call-Anforderungen entsprechen (Evaluierung, Zeitraum für den Vertragsabschluss, Förderbudgets und gemeinsames Monitoring). Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, müssen die Projektpartner in der Lage sein die Teilnahme selbst zu finanzieren.
- In Österreich sind ausschließlich Unternehmen einreichberechtigt. Universitäten und Forschungseinrichtungen können als Subauftragnehmer am Projekt beteiligt sein.
- Projektpartner müssen in einem ausgewogenen Verhältnis an der Entwicklung eines Produkts, Industrieprozesses oder Services beteiligt sein.
- Technologischer Fortschritt sowie technisches Risiko müssen bei allen Projektpartnern vorhanden sein (siehe Basisprogrammleitfaden)
- Ökonomisches Potential sowie eine positive Verwertungsperspektive müssen bei allen Projektpartnern vorhanden sein.
- Ein Konsortialvertrag, der die Rechte an der Entwicklung regelt, ist vor Projektstart abzuschließen.
Informationen / Einreichung
Bis zum Stichtag der Einreichfrist - 17. März 2017 - muss eine gemeinsame Projektskizze abggeben werden. Die Einreichung erfolgt ausschließlich elektronisch. Um die EUREKA Project Application Form herunterladen zu können, müssen Sie sich auf der Call Webseite registrieren. Nach der Einreichung werden alle Projektpartner aufgefordert, ein "Commitment Form" zu unterzeichnen, eine genaue Anleitung zum Herunter- und Wieder-Hochladen dieses Dokuments erhalten Sie, sobald Ihr Antrag eingegangen ist.
Gleichzeitig ist auch der nationale Antrag zu stellen. In Österreich ist dies ein Basisprogramm-Antrag via eCall
Die Förderagenturen der teilnehmenden Länder werden die Projektanträge aufgrund einheitlicher Kriterien evaluieren. Nähere Informationen dazu finden Sie im Evaluation Guideline Document
Förderung
- Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln und nach nationalen Richtlinien (in Österreich FFG-Richtlinien)
- In Österreich gelten Ausschreibungsleitfaden und Kostenleitfaden der Basisprogramme
- Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Die Förderintensität für Unternehmen beträgt:
- Kleine Unternehmen max. 60%
- Mittlere Unternehmen max. 50%
- Große Unternehmen max. 40%
Alle Details zur Einreichung und zur Ausschreibung finden Sie auch hier: http://www.eurekanetwork.org/content/eureka-turbo-pilot-call