Wichtig
EUREKA-Projekte werden nicht aus einem zentralen Budget sondern national oder regional finanziert. Förderkonditionen und -kriterien können von Land zu Land unterschiedlich sein. Voraussetzung für eine Förderung von EUREKA-Einzelprojekten ist die Beteiligung wirtschaftlicher Partner in beiden Ländern!
Für alle Projekte empfehlen wir folgende Vorgangsweise:
Wenn Sie mögliche Partner in Frankreich und eine innovative Projektidee mit technologischem Hintergrund haben, dann senden Sie uns Ihre Projektskizze!
Kontaktieren Sie zunächst das EUREKA-Büro der FFG, um die Möglichkeiten einer Förderung Ihrer Projektidee zu besprechen!
Entspricht das Projekt den Kriterien für EUREKA oder Eurostars, gibt es zwei Möglichkeiten, einen Projektantrag zu stellen:
- Für EUREKA-Einzelprojekte muss zunächst ein EUREKA-Antrag an das EUREKA-Büro der FFG (bzw. OSEO) übermittelt werden.
Voraussetzung für eine Förderung sind wirtschaftliche Partner in beiden Ländern! Unternehmen und Forschungseinrichtungen anderer Länder sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, werden aber weder von der FFG noch von OSEO gefördert.
Österreichische Partner müssen zusätzlich zum EUREKA-Antrag einen Förderungsantrag via „eCall“, dem elektronischen Einreichtool der FFG, stellen. Um eine Förderungsentscheidung im September 2012 und somit die Voraussetzung für die EUREKA-Labelvergabe im Oktober zu erwirken, müssen Förderungsanträge bis spätestens 19. Juni 2012 eingelangt sein.
Französische Partnerwerden gebeten, das nationale Antragsformular bei OSEO anzufordern. Die Einreichfrist für französische Förderansuchen endet am 15. Juni, damit im Oktober 2012 das EUREKA-Label vergeben werden kann.
Projektinhalt und Evaluierung von EUREKA-Einzelprojekten
Wünschenswert sind Projekte, die durch die bilaterale Kooperation einen sichtbaren Mehrwert erreichen. Die Beteiligung aller Partner am Projekt sollte ausgewogen sein und für beide Partner gute Verwertungsaussichten bieten.Um in beiden Ländern eine Förderung zu erlangen, muss das Projektkonsortium zumindest aus einem österreichischen und einem französischen wirtschaftlichen Partner bestehen. Alle Projektpartner müssen sich an die nationalen Gesetze, Richtlinien und Regelungen in der jeweils gültigen Fassung halten.
- Für Projekte im Förderungsprogramm Eurostars, das speziell für Forschung und Entwicklung treibende Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) entwickelt wurde, steht das Antragsformular unter www.eurostars-eureka.eu zum Download bereit. In Eurostars besteht auch für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen die Möglichkeit einer eigenen Förderung. Bitte beachten Sie dazu aber die Teilnahmekriterien wie im Eurostars Leitfaden beschrieben. Nächste Einreichfrist: 20. September 2012.
Österreich - Förderung in den Basisprogrammen
Förderungsanträge in den Basisprogrammen der FFG können laufend von Unternehmen aller Branchen eingebracht werden. Wesentliche Kriterien für die Förderung sind dabei der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts und die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten. Forschungseinrichtungen und Universitäten sind daher nur als Sub-Auftragnehmer oder Partner gemeinsam mit einem österreichischen Unternehmen förderungsberechtigt.
Gefördert werden bis zu 50 % (bis zu 70 % für Start-ups) der insgesamt anerkennbaren Projektkosten, wobei es sich um einen Mix aus Zuschüssen und zinsbegünstigten Darlehen handelt.
Anerkennbare Projektkosten:
- Personalkosten
- Anschaffungen von Forschungsgeräten und –einrichtungen
- Sonstige Kosten (Leistungen Dritter, Materialkosten, Reisekosten …)
Frankreich - Förderung in der OSEO
Sowohl Unternehmen, die nach französischem Recht gegründet wurden als auch Universitäten und Forschungseinrichtungen können in EUREKA-Einzelprojekten gefördert werden. OSEO finanziert die französischen Partner in erster Linie mit zinsenfreien, rückzahlbaren Darlehen. Für eine positive Förderentscheidung ist der Abschluss eines von OSEO abgesegneten Konsortium Agreements unerlässlich.
Die Förderhöhe für Unternehmen mit weniger als 2000 MitarbeiterInnen beträgt bis zu 50 % (keine Obergrenze). Universitäten und Forschungseinrichtungen werden durch einen Mix aus Zuschüssen (bis zu 40 % der tatsächlichen Kosten mit einer Höchstgrenze von 50.000,- Euro) und zinsenfreien, rückzahlbaren Darlehen.
Anerkennbare Projektkosten (nicht vollständig):
- Geistiges Eigentum, Patente, etc.
- Marktforschung
- Machbarkeitsstudien
- Managementkosten und damit verbundene Reisekosten
- Entwicklung und Implementierung von Prototypen, u.s.w.
Kontakt
Mr. Patrick Cornet:
Tel: +33-(0)1 41 79 84 38
e-mail: patrick.cornet@oseo.fr
Ms. Amandine Karoui
Tel : +33 (0)1 41 79 91 47
e-mail: amandine.karoui@oseo.fr