Driving Urban Transitions Partnership – Ausschreibung 2024

DUT – Ausschreibung 2024
Ausschreibung offen von 02.09.2024 12:00 bis 29.04.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Kommission
Im Rahmen der Ausschreibung 2024 der Driving Urban Transitions Partnership (DUT) sollen Städte und Gemeinden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere relevante Stakeholder transnationale Konsortien bilden. In gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Innovationsprojekten soll die urbane Transformation in den Feldern der urbanen Mobilitäts- und Energiewende bzw. Kreislaufwirtschaft ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national 4,5 Millionen Euro bereit, wovon 2,0 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des 15-Minutes City Pathway (15mC topic 1-3), 2,0 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des Positive Energy Districts Pathway (PED topic 1-3) und 0,5 Millionen Euro auf einen Schwerpunkt des Circular Urban Economies Pathway (CUE topic 1) entfallen. Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft Driving Urban Transitions für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Die Aufteilung dieses Budgets auf die beteiligten Länder wird jedoch erst nach Abschluss des Projektauswahlverfahrens bestimmt.

Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposal) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wenn die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich war, wird zur Erstellung eines Vollantrags (full proposal) eingeladen.

ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Antragstellung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Kurzantrag muss bis spätestens 14. November 2024, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Kurzantrag bis 19. November 2024, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte und Projekte der orientierten Grundlagenforschung. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsschwerpunkten möglich:

15-Minutes City Pathway 

  • 15mC topic 1: Advancing Urban Mobility: Innovations for Inclusive and Youth-Centric Mobility Systems
  • 15mC topic 2: Reconsidering Urban Mobility Systems: Towards System Innovation and Proximity Policies for Sustainable City Regions
  • 15mC topic 3: Evidence for the urban mobility transition – data and indicators for effective decision-making

Positive Energy Districts Pathway

  • PED topic 1: Local PEDs in a multi-level perspective
  • PED topic 2: Towards the climate-neutral city: PEDs, system integration and urban strategies
  • PED topic 3: Managing the urban energy transition: data management and decision support systems 

Circular Urban Economies Pathway

  • CUE topic 1: Creating a New Paradigm for Urban Water Cycles

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Abschnitt 2.3 „Call topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens (Call text).

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Driving Urban Transitions sind für österreichische Projektbeteiligte folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorien (research type) transnational  Forschungskategorien und Förderungsinstrument national
Innovation / urban innovation and implementation

Experimentelle Entwicklung

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research / applied urban research

Industrielle Forschung

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

Strategic research / strategic urban research

Orientierte Grundlagenforschung 

Projekt der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen 
NUR für Forschungseinrichtungen zulässig!

Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die in den geltenden Instrumentenleitfäden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 3.1).

Wer wird gefördert?

Urbane Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre interdisziplinären und Stakeholder-inclusive Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Japan, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

In Projekten der Forschungskategorie „Strategic research / strategic urban research“ (AT: „Orientierte Grundlagenforschung“) können von österreichischer Seite nur Forschungseinrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 100 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 400.000 (Industrielle Forschung) bzw. EUR 500.000 (Experimentelle Entwicklung), die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem Projekt der orientierten Grundlagenforschung liegt bei insgesamt EUR 200.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 60.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung beachten. 

  • In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen.
  • Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.

Um Vernetzung und Wissenstransfer zu ermöglichen, ist der Austausch mit den österreichischen Pionierstädten zur Nutzung von Synergien und Vermeidung von Redundanzen ein weiteres Kriterium für die Förderfähigkeit eines Projektes. Dieser Austausch wird im Rahmen eines organisierten Begleitprozesses stattfinden.  

  • Die mit diesem Austausch verbundenen Kosten sind förderfähig und sollten mit rund EUR 2.000 je Projektjahr kalkuliert werden.
  • Ausländische Projektpartner:innen können im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung ihre Kosten ausschließlich durch Eigenfinanzierung und/oder durch Förderungen des betreffenden Staates abdecken. 
  • Weitere ausländische Organisationen können als Subauftragnehmende österreichischer Partner:innen involviert sein, jedoch nur dann, wenn sie nicht zeitgleich Partner:in im Projekt sind. 

Die Mission „Klimaneutrale Stadt“ als Querschnittsthema ermöglicht und beschleunigt die Umsetzung der Energie- und Klimaziele in österreichischen Städten und Gemeinden. Diese werden als primäre Bedarfsträger:innen mittels FTI sowie umfassenden Begleitaktivitäten dazu befähigt, Lösungen für die klimaneutrale Stadt (mit) zu entwickeln und umzusetzen. Die gegenständliche Ausschreibung unterstützt die Entwicklung innovativer urbaner Technologien und Systeminnovationen sowie die Demonstration von Quartieren zur Erreichung der Klimaneutralität Städten.

Die Einbindung einer kommunalen Partnerin oder eines kommunalen Partners aus Österreich (Gemeinde, Stadt, kommunales Unternehmen, …) wird begrüßt. 

  • Hierbei kann es sich um die Einbindung einer Projektpartnerin bzw. eines Projektpartners oder aber auch um eine:n Kooperationspartner:in – ohne Förderung durch die FFG – handeln. Ist dies der Fall, sollte spätestens in der zweiten Stufe (Full proposal) eine Interessensbekundung (LoI) des/der Kooperationspartner:in über den eCall übermittelt werden. Eine Einreichung durch (nicht geförderte) Kooperationspartner:innen im eCall ist nicht notwendig.
  • Für Konsortien, die noch keinen geeigneten Kontakt bzw. Kooperation mit einer Stadtverwaltung haben, bietet das Städtemanagement des Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR) die Möglichkeit einer Vernetzung mit den Stadtverwaltungen der österreichischen Pionierstädte. Hierfür stellt SIR ein Informationsblatt zur Verfügung, welches ausgefüllt bis zum 30.09.2024 an folgende Kontaktpersonen übermittelt werden muss:
  • Die Kontaktaufnahme mit dem SIR ist für eine Einreichung nicht erforderlich. Konsortien, die bereits in direktem Kontakt mit kommunalen Partnerinnen bzw. Partnern stehen, können diesen weiterhin direkt aufrechterhalten. Im Falle einer Kooperation mit einer Pionierstadt ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Stadt erforderlich (spätestens bis 30.09.2024).

Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig. 

In der ersten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Kostenplan, Partner,..)im eCall
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 14. November 2024, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 19. November 2024, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner,..)im eCall
  • das Full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 24. April 2025, 13.00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 29. April 2025, 12.00 Uhr MESZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im Anfang März 2025 vorliegen, die der zweiten Stufe im Juli 2025. Mit der Förderentscheidung ist im Juli/August 2025 zu rechnen. 

Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?

Die Geschäftsführung der FFG trifft die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Challenge-Richtlinie).  

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Veranstaltungen, Webinaren (Info Day 1 findet am 10.9.2024 statt) und den transnationalen Ausschreibungsleitfadens finden Sie auf der transnationalen Seite der Ausschreibung
Die transnationale Matchmakingplattform bietet unterschiedlichste Möglichkeiten zur Partner:innen- und Projektsuche. 

Informationsveranstaltung für österreichische Antragsteller:innen

Dieses speziell für österreichische Antragsteller:innen konzipierte Webinar bietet eine hervorragende Gelegenheit, aus Erfahrungen der vorangegangenen Ausschreibungen zu lernen und wertvolle Tipps und Tricks zur Gestaltung Ihres Antrags mitzunehmen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eines Städte-Matchmakings mit Stadtverwaltungen der österreichischen Pionierstädte durch das Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR) vorgestellt.

Mittwoch, 04.09.2024 von 10:30 bis 12:00 Uhr

Online: Informationen & Anmeldung auf der DUT-Matchmaking-Plattform

Kontakt

Teresa LOSEK MA
Teresa LOSEK MA
Allgemeines und TP PED

T 0043577555075
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
TP 15mC

T 0043577555034
DI Dr. Sabine DWORAK
DI Dr. Sabine DWORAK
TP CUE

T 0043577555050

M 004366478243437

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Ausschreibungsleitfaden

Projektbeschreibung

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.