COMET – 6. Ausschreibung COMET-Zentren (K1)

Competence Centers for Excellent Technologies – COMET Centers (K1)
Ausschreibung offen von 01.06.2021 10:00 bis 16.11.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Das Kompetenzzentren-Programm COMET (Competence Centers for Excellent Technologies) umfasst insgesamt drei Programmlinien (COMET-Modul, COMET-Zentrum (K1/K2), sowie COMET-Projekt).

Ziel der COMET Zentren (K1) ist der Aufbau und die Fokussierung von Kompetenzen durch exzellente kooperative Forschung mit mittel- bis langfristiger Perspektive. COMET-Zentren betreiben Forschung auf hohem internationalem Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Im Hinblick auf zukunftsrelevante Märkte tragen sie zur Initiierung neuer Produkt-, Prozess- und Dienstleistungs-innovationen bei. COMET-Zentren zeichnen sich durch ein an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiertes mehrjähriges Forschungsprogramm aus. Zur Sicherstellung des Kompetenzaufbaus baut ein COMET-Zentrum auch entsprechende Humanressourcen auf und entwickelt diese über strukturierte Karrieremodelle weiter.

6. Ausschreibung COMET-Zentren (K1):

Acht COMET-Zentren für Österreich genehmigt

Pressemeldung (Juryentscheidung) vom 15. Juni 2022

Die Ausschreibung richtete sich an existierende COMET-Zentren (K1) oder COMET-Projekte ebenso wie an neue Initiativen und erfolgt im Wettbewerbsverfahren.

Eckpunkte der Ausschreibung

  • Antragsberechtigte: Die Konsortien bestehen aus mindestens 1 wissenschaftlichem Partner (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens 5 unabhängigen Unternehmenspartnern (Unternehmen aus dem In- und Ausland).
  • Fachgebiete: Die Ausschreibung ist thematisch offen.
  • Projektlaufzeit: max. 8 Jahre (4+4); es wird vorerst die 1. Förderperiode beantragt.
  • Finanzierung:
    1.    Anteil Bundes- & Landesförderung: 40 - 55%, max. 2,55 Mio. € pro Jahr
    2.    Anteil Unternehmenspartner: mindestens 40 %
    3.    Anteil wissenschaftliche Partner: mindestens 5 %

Begutachtung

Die eingereichten Anträge werden extern bzw. intern begutachtet. Die externe Begutachtung erfolgt durch internationale FachgutachterInnen. Die interne Begutachtung wird seitens der FFG durchgeführt..
Zusätzlich zu den schriftlichen Gutachten werden die Konsortien auch einem Hearing unterzogen. 

Zeitplan

  • Start Ausschreibung: 1. Juni 2021
  • Ende Einreichfrist: 16. November 2021, 12:00 Uhr
  • Hearings: 30. Mai bis 10. Juni 2022
  • Jurysitzung (Projektauswahl): 14.-15. Juni 2022   
  • Projektstart: 1.1.2023, 1.4.2023, 1.7.2023 

 

Kontakt

DI Otto STARZER
DI Otto STARZER
T 0043577552101
Mag. Ingrid FLEISCHHACKER
Mag. Ingrid FLEISCHHACKER
T 0043577552102
DI Reingard REPP
DI Reingard REPP
T 0043577552107

M 004366488456962

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