Edge AI, der thematische Schwerpunkt dieser Ausschreibung, liegt an einer methodischen Bruchstelle zwischen der oft algorithmisch orientierten AI-Forschung und der Hardware- bzw. computersystem-orientierten Gestaltung verteilter Rechnerarchitekturen.
Aktuelle Herausforderungen umfassen die Entwicklung effizienter Algorithmen und Modelle für Systeme mit limitierter Rechenleistung und Speicherkapazität in realen Anwendungen mit dynamischen und verrauschten Daten. Robuste Sicherheits- und Datenschutzprotokolle zum Schutz sensibler Daten und zur Verhinderung bösartiger Angriffe auf Edge-Devices sind die Grundlage einer umfassenden Einsatzmöglichkeit, die durch Verzahnung mit anderen Technologien wie z.B. Internet of Things neue Anwendungsszenarien ermöglichen kann.
Die Stiftungsprofessur „Edge AI“ wird dieses zukunftsweisende Thema mit besonderer Berücksichtigung von wirtschaftlichen Potenzialen in Österreich behandeln. Mögliche Anwendungsfelder sind Industrie 4.0, Klimaneutrale Stadt, Smart City, Intermodale Mobilität, dezentrale Energienetze. Das Thema Edge AI, also verteilte Architekturen für AI-Processing, hat auch Bezüge zu Forschungsthemen der nächsten Jahre wie 6G Telekommunikation oder europäischen Cloudarchitekturen.
Weitere Informationen zu dem Ausschreibungsschwerpunkt finden Sie auf der Website des AIM AT und im Ausschreibungsleitfaden.
Die Ausschreibung richtet sich an öffentliche Universitäten gemäß § 6 UG 2002. Eine im Wettbewerb um die Förderung einer solchen Position erfolgreiche Universität führt den Auswahlprozess der Person entlang dieser Anforderungen selbst durch. Mit der Stiftungsprofessur ist unmittelbar eine Berufung zur Universitätsprofessorin/ zum Universitätsprofessor (§ 98 UG) auf Basis einer unbefristeten Stelle verbunden. [1] Die Universität ist angehalten, nachhaltige Strukturen (also Strukturen über den Förderzeitraum hinaus) zu schaffen.
Einer Stiftungsprofessur stehen (rechnerisch) rund 3 Mio. EUR an Budget zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt einerseits über die Förderung, anderseits über Eigenmittel der Universität und Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern. Die Förderung kann dabei maximal 50 % der Kosten des gesamten Projektes bzw. max. 1,5 Millionen EUR betragen. Zur Mitfinanzierung braucht es mindestens zwei mitfinanzierende Partner, davon mindestens ein Unternehmen. Die Mitfinanzierung erfordert
- mindestens 15 % Eigenmittel der Universität
- mindestens 15 % Barleistungen von mitfinanzierenden Partnern
Alle Unterlagen und den Ausschreibungsleitfaden finden Sie unten unter "Links und Downloads".
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[1] Laut § 98 Abs. 1 des UG 2002 („Die fachliche Widmung einer unbefristet oder länger als drei Jahre befristet zu besetzenden Stelle einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors ist im Entwicklungsplan festzulegen“) ist die Professur im Entwicklungsplan zu verankern. Der Prozess der Durchführung eines Berufungsverfahrens ist im UG 2002 geregelt.