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Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2023

Forschungsleistungen von Forschungseinrichtungen bis zu € 10.000 bezahlen (De-minimis Beihilfe)
Ausschreibung offen von 02.01.2018 08:00 bis 31.12.2023 00:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu € 10.000,- bezahlt werden. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. 20 % der Projektkosten sind vom Unternehmen als Selbstbehalt zu tragen. Für eine Förderung in der Höhe von € 10.000,- sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. (Förderquote maximal 80 %).

+++ Aktueller Hinweis +++

Hier geht es zur Ausschreibung Innnovationsscheck mit Selbstbehalt 2024.

Was wird gefördert?

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten) 
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu € 10.000,- kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Wer ist förderbar?

Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Österreich im eCall der FFG, inklusive dem Angebot der wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (FE), welche als Drittleister:in für das geplante Vorhaben tätig werden soll (siehe Leitfaden Innovationsscheck mit Selbstbehalt Punkt 2.2, Seite 8).

Wie finde ich potentielle Forschungspartner:innen?

Hierbei steht Ihnen die Forscherinnen:datenbank des Innovationsschecks zur Verfügung. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?

Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können KMU jederzeit einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.

Wie viel wird gefördert?

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu € 10.000,-. In diesem Spektrum ist sie individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Für eine Förderung in der Höhe von € 10.000,- sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. zB Projektkosten in der Höhe von € 10.000,- werden mit € 8.000,- gefördert (Förderquote max. 80 %). 

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt. 

Was sind die Einreichkriterien?

Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Österreich mit

  • einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
  • einer Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. Euro,
  • Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250,
  • und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
  • Sie haben in den vergangenen drei Steuerjahren höchstens € 200.000,- an Beihilfen aus de minimis-Programmen erhalten;
  • gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig;
  • Sie haben die Förderung Innovationsscheck mit Selbstbehalt in den letzten 12 Monaten noch nicht erhalten.

Wann und wo reiche ich ein?

Die Einreichung ist per eCall laufend möglich. Beachten Sie die wesentlichen Dokumente, die in den FAQs zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt beschrieben werden (zB Angebot).

Der für die Ausschreibung relevante Leitfaden steht als Download zur Verfügung.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Begutachtung von Innovationsscheck-Anträgen erfolgt laufend.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projektanträge erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach positiver formaler und inhaltlicher Prüfung des Antrags inkl. Angebots erhalten Sie die bedingte Förderungszusage via eCall Nachricht. Die im Antrag und Angebot genannte und genehmigte Forschungseinrichtung wird nun als Drittleister:in für Ihr Vorhaben tätig. Lesen Sie weitere Details zur Förderungsabwicklung unter den FAQs.

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung? Welche Berichtspflichten gibt es?

Die im Antrag und Angebot genannte und genehmigte Forschungseinrichtung hat das Vorhaben als Drittleister:in durchgeführt und stellt Ihnen nach Abschluss der Arbeiten eine Gesamtrechnung. Die Forschungseinrichtung befüllt die Vorlage zum Endbericht zum Innovationsscheck mit Selbstbehalt, welche verpflichtend zu verwenden ist. Diese wird im eCall der FFG bereitgestellt. Der Endbericht wird anschließend von der Forschungseinrichtung im eCall der FFG, im jeweiligen Projekt, hochgeladen.

Nach Abnahme der Leistung bezahlen Sie die Gesamtrechnung an die Forschungseinrichtung und kontrollieren die Angaben im Endbericht. Anschließend senden Sie den Endbericht ab. Bitte beachten Sie, dass dies alles innerhalb des Förderungszeitraums des Innovationsschecks zu erfolgen hat. 

Auf Nachfrage der FFG sind weiters im eCall hochzuladen: 

  1. Rechnung der Gesamtkosten des durchgeführten Vorhabens an das Unternehmen

  2. Bestätigung der Bezahlung der Gesamtkosten durch das Unternehmen 

Nach positiver Prüfung des durchgeführten Vorhabens erhalten Sie anschließend bis zu  10.000,- direkt von der FFG.

Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Nützen Sie auch unsere laufend aktuellen FAQ.

Kontakt

Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518