- Ausschreibungsleitfaden
- Instrumentenleitfaden
- Kostenleitfaden
- Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status
- Frequently Asked Questions (FAQ) zur Ausschreibung
- Präsentation Webinar vom 18.11.2021
- Geförderte Projekte der 1. Ausschreibung
Was sind Co-Creation-Spaces Klima & Energie?
Co-Creation-Spaces Klima & Energie sind innovative und kreative Lernorte, in denen Lern- und Bildungsangebote im Themenbereich Klima und Energie entwickelt, erprobt und gebündelt werden.
- Co-Creation-Spaces vermitteln zukunftsweisende Lösungen und Praktiken zu den Innovationsfeldern Klimaschutz und Klimawandelanpassung sowie (urbane) erneuerbare Energietechnologien anschaulich und nachhaltig.
- Die Lern- bzw. Bildungsangebote der Co-Creation-Spaces werden außerschulisch genutzt – das bedeutet, dass die Zielgruppe die Bildungsangebote außerhalb des schulischen Regelbetriebs bzw. ergänzend zum Lehrplan nutzt.
- Die primäre Zielgruppe der Co-Creation-Spaces sind Schüler*innen aller Schultypen. Darüber hinaus kann es auch ein Angebot für andere Zielgruppen wie z.B. Lehrlinge und Jungpädagog*innen geben.
- Co-Creation-Spaces forcieren die Verbindung von Theorie und Praxis. Eine enge Zusammenarbeit mit Schulen bzw. schulischen Netzwerken sowie mit der regionalen Wirtschaft und Expert*innen in den adressierten Innovationsfeldern ist erforderlich.
Mit rund 1,3 Millionen Euro unterstützt der Klima- und Energiefonds im Rahmen dieser Ausschreibung vier geförderte Co-Creation-Spaces. Nähere Informationen zu den geförderten Projekten finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Ausschreibungsbedingungen und zur Antragstellung finden Sie im Downloadcenter.
Verpflichtende Einreichberatung
Bedingung für die Einreichung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch bis spätestens 25.02.2022 im Beisein des Klima- und Energiefonds. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte bis spätestens 14.02.2022 an das Programm-Management-Team der FFG.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Betreiberorganisation des Co-Creation-Spaces Klima & Energie. Co-Creation-Spaces Klima & Energie werden mit dem Förderungsinstrument Innovationslabor gefördert. Sie werden fördertechnisch als nicht-wirtschaftliche Vorhaben im Sinne des Beihilferechts behandelt.
Wer ist förderbar?
Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung) im nicht-wirtschaftlichen Bereich: Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen (z. B. Clusterinitiativen, Vereine gemäß Vereinszweck). Zu den Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zählen auch Pädagogische Hochschulen.