THINK.WOOD.Energie F&E-Infrastruktur 2022 Ausschreibungsleitfaden (Version 1.0)
Kostenleitfaden (gültig 2.2)
Sonderrichtlinie zur Förderung gemäß dem Waldfondsgesetz
Mit dieser Ausschreibung THINK.WOOD.Energie F&E-Infrastruktur wird die Errichtung einer F&E-Infrastruktur zur Erzeugung und Anwendung von Grünen Gasen (SNG und gegebenenfalls Wasserstoff) und Biotreibstoffen (FT-Treibstoffe) aus nachhaltiger Biomasse und biogenen Reststoffen der Land- und Forstwirtschaft (z.B. auch aus der kaskadischen Nutzung) gefördert.
Förderbar sind:
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags hat der/die Antragsteller:in Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.
Die Konsortialführung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit dem FFG-Ausschreibungs-Management dieser Ausschreibung durchführen. Das Beratungsgespräch ist formale Bedingung für eine Einreichung und bis spätestens 08.03.2023 12:00 Uhr (MEZ) durchzuführen, wobei die Terminvereinbarung bis spätestens 28.02.2023 12:00 Uhr (MEZ) erfolgen muss. Das Nichteinhalten dieser Fristen führt zum formalen Ausschluss vom weiteren Bewertungsprozess.
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2023 statt. Die Entscheidung ist für Oktober 2023 geplant.
Weitere Details entnehmen sie dem Leitfaden (siehe Downloadcenter).