Die Ausschreibungsziele sind im Detail:
- Innovative Räume für Arbeit- und Begegnung in Österreich schaffen und weiterentwickeln
- Nachhaltigkeit durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen (digitale Infrastruktur) fördern
- Digitale Tools einer breiten Bevölkerung zugänglich machen
- Austausch von verschiedensten Personen, Interessensgruppen und Branchen fördern
Was wird gefördert?
Raum.Hub.Space.IT_up! unterstützt die Neugestaltung und Weiterentwicklung bestehender Arbeits- und Begegnungsräume. Mit einer Förderung für die digitale Ausstattung und Bekanntmachung sollen Betreiber:innen Hilfe in der Positionierung und Ausweitung ihres Angebots erhalten.
„Räume“, „Hubs“ und „Spaces“ im Sinne dieser Ausschreibung sind alle Arten von Räumlichkeiten, die als innovative Arbeits- und Begegnungsräume genutzt werden können und über ein dahinterliegendes Betriebsmodell verfügen. So z.B.:
- Coworking Spaces
- Innovationsräume
- Collaboration Spaces
- Startup Hubs
Die Raumprojekte sollen das individuelle Arbeiten, das kooperative Arbeiten oder das Nebeneinanderarbeiten sowie die Vernetzung von Personen aus verschiedenen Berufs- und Interessensgruppen in einem gemeinsamen innovativen Arbeits- und Begegnungsraum ermöglichen. Sie bieten eine räumliche und organisatorische Basis für Austausch und Zusammenarbeit.
Diese Räume sollen einen klaren Schwerpunkt und ein schlüssiges Betriebs- wie Ausstattungskonzept für einen wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb aufzeigen.
Gefördert werden nur folgende Kosten:
- Sachkosten für digitale Ausstattung mit Hardware und Software (zu 100% förderbar)
- Drittkosten für Bekanntmachung (begrenzt bis zu 10% der Gesamtkosten)
- Personalkosten (maximal 6% der Gesamtkosten)
Wer wird gefördert?
Förderbar sind Klein- und Mittelunternehmen, Startups, sowie Gründer:innen mit Standort in Österreich, die einen langfristigen Unternehmensaufbau plausibel darstellen können.
Unternehmen in Gründung sind antragsberechtigt. Die Gründung muss bis zur Vertragserstellung nachgewiesen werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt maximal 85.000 EUR. Die Förderungsquote beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.
Was sind die Einreichkriterien?
Es sind keine Konsortien zugelassen. Ein Antrag kann nur durch eine einzelne Organisation eingereicht werden, pro Projekt und Organisation kann nur ein Antrag gestellt werden.
Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate.
Der späteste Zeitpunkt für den Projektstart ist 6 Monate nach Förderzusage.
Das Förderungsansuchen wird von der Betreiberorganisation bzw. dem/der Gründer:in des Raumes eingereicht und diese Organisation bzw. Person erhält auch die Förderung.
Die Betreiberorganisation muss zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich haben. Der Betriebsstandort des Raumes muss sich ebenfalls in Österreich befinden.
Detaillierte Angaben zu den weiteren Anforderungen finden Sie im der Ausschreibung zugrundeliegenden Ausschreibungsleitfaden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
- Projektantrag bestehend aus Projektbeschreibung (Downloads), Arbeitsplan (eCall) und Kostenplan (eCall)
- CV der Projektleitung
- Nur bei Vorhaben, wo es um den Ausbau einer neuen Einrichtung geht: Businessplan
- Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status bei Einzelunternehmen und Start-ups
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung ist für Oktober 2024 geplant.
Info-Veranstaltung
Am 14.05.24 fand eine online Info-Veranstaltung zur Ausschreibung statt. Die Präsentation zur Veranstaltung finden Sie unter "Downloads".