+++ Aktueller Hinweis +++
Hier geht es zur Ausschreibung Basisprogramm Kleinprojekt 2024.
Was wird gefördert?
Es werden Unternehmensprojekte der Experimentellen Entwicklung mit "kleinerem Projektvolumen" gefördert. Das Projektziel ist ein funktionierendes Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung - einschließlich digitales Produkt, Verfahren oder eine Dienstleitung. Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt, tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen und dem FFG-Kostenleitfaden.
Worum geht es in einem Kleinprojekt-Projekt?
- Das angestrebte Ziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen, das heißt es darf nicht bloß vorhandene Produkte, Verfahren, Prozess oder Dienstleistung nachahmen oder unwesentlich (zB durch reine "Kosmetik") verbessern.
- Es muss ein Risiko bestehen, dass das Projekt aus technischer Sicht nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Das Projekt selbst darf nicht bloß eine Idee sein, sondern muss ein genau festgelegtes Ziel und einen detaillierten Arbeitsplan aufweisen, die im Antrag genau dargestellt sind.
- Durch die Förderung sollen Förderungswerbende in die Lage versetzt werden, seine Forschungsaktivität zu erweitern oder zu beschleunigen.
- Die wirtschaftlichen und technischen Vorteile müssen durch ungefähre Kosten- und Nutzenabschätzungen bezifferbar sein.
- Die Projektgröße muss in einer vertretbaren Relation zur Leistungsfähigkeit der Förderungswerbenden stehen.
- Klima- und Umweltrelevanz werden berücksichtigt, sowie auch soziale und ökonomische Nachhaltigkeitsaspekte.
- Auch volkswirtschaftlich und gesellschaftlich relevante Kriterien werden bewertet.
Die Kooperation mit wissenschaftlichen Partnern (zB Universitätsinstituten, Fachhochschulen etc.) ist nicht verpflichtend, jedoch möglich und kann bonifiziert werden. Bei einer Unternehmenskooperation ist keine höhere Förderungsintensität möglich. Nähere Informationen erhalten Sie dazu im Leitfaden unter dem Kapitel 5.2.
Wer wird gefördert?
Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Startups können diese Förderung laufend und ohne Themeneinschränkung beantragen.
Hinweis: Unternehmen in Schwierigkeiten unterliegen einer generellen Regelung laut AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).
Welche Themenschwerpunkte hat die Ausschreibung?
Mit Projektinhalten aller Technologiefelder und Branchen, aber auch Querschnittsthemen mit Aktualitätswert, können Unternehmen laufend einreichen. Die Antragstellung ist offen für alle Forschungsthemen - ob es sich um traditionelle oder ganz aktuelle Technologiefelder handelt (zB Digitalisierung, Klima, Umwelt, Mobilität, Energie, Kreislaufwirtschaft, Ökotechnologien, Nachhaltigkeit, Dekarbonisierung etc.). Auch die Transformation in Richtung einer nachhaltigen Wirtschaft wird unterstützt - Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die insbesondere positive Klima- und Umweltauswirkungen generieren, und/oder soziale oder ökonomische Nachhaltigkeitsziele besonders berücksichtigen.
Für folgende Schwerpunkte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) stehen Mittel aus dem Klima-und Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Verfügung:
Energiewende
Innovative Lösungen sind gefragt, um eine nachhaltige Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie eine umfassende Nutzung erneuerbarer Energieträger zu erreichen. Die Energiewende verlangt umfassende Entwicklungen im Bereich von Gebäuden und urbanen Systemen, bei Energiesystemen und -netzen und in der Dekarbonisierung der Industrie.
Kreislaufwirtschaft
Die Transformation zu einer effizienten, kreislauforientieren und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft bedarf neuer technologischer Ansätze und innovativer Geschäftsmodelle sowie der engen Zusammenarbeit von Lösungsanbietern, Unternehmen, Infrastrukturbetreibern und Bedarfsträgern. Oberstes Ziel sind Ressourceneffizienz und die Transformation hin zu einer fossilfreien und kreislauforientierten Gesellschaft.
Mobilitätswende
Um ein nachhaltiges, klimaneutrales und inklusives Mobilitäts- und Transportsystem zu erreichen, sind Innovationen in den raumbasierten Missionsfeldern Städte und Regionen und in den technologiebasierten Missionsfeldern Digitalisierung und Technologie gefragt.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung für ein Kleinprojekt besteht aus einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss von bis zu maximal 60 % der anerkennbaren Kosten. Für Mittelunternehmen (MU) gilt 35 % und mit Kooperation bis maximal 50 %. Für Kleinunternehmen (KU) sind das 45 % und mit Kooperation bis maximal 60 %.
Welche Einreichkriterien und -fristen gelten?
Das sind im Wesentlichen die Förderkriterien: der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad des Projekts, die wirtschaftlichen Verwertungsaussichten (Unique Selling Proposition, Geschäftsmodell) sowie die Perspektive, dass durch das Projekt die Forschungstätigkeit der Förderungswerbenden intensiviert wird.
Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.
Einreichen geht ganz einfach - online und ohne Deadline. Stellen Sie über den eCall einen kurzgehaltenen Antrag.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Wer entscheidet über eine Förderung?
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.
Wie verläuft die Förderungsabwicklung?
Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungsnehmende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:
- Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
- Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
- Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende
Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.
Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall (zB Förderungsvertrag, Hinweis zur Erfüllung von Berichtspflichten) jederzeit digital abrufbar.
Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?
Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertrag oder vor der Auszahlung einer 1. Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei 2. Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).
Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)
Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.