Innovationslehrgänge sind längerfristige, zeitlich begrenzte Qualifizierungsnetzwerke in neuralgischen und derzeit unterbesetzten FTEI -Themenfeldern. Das Angebot soll die FTEI-Kompetenz der teilnehmenden Mitarbeitenden erhöhen und muss in Kooperation zwischen mindestens drei Unternehmen und mindestens einer Universität und/oder Fachhochschule aufgesetzt werden. Förderbar sind Vorhaben, die den Zielsetzungen von Innovationslehrgängen entsprechen. Es dürfen keine bereits am Markt oder im Unternehmen bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen dupliziert werden.
Förderbar sind Vorhaben, die den Zielsetzungen des Instruments Innovationslehrgänge entsprechen, zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen:
- zu aktuellen Technologieentwicklungen
- zu unternehmensrelevanten FEI-Fragestellungen
- zu neuen Anwendungsfeldern in dynamischen Themenstellungen
- zur Kompetenz- und Kreativitätserhöhung in Schlüsseltechnologien
- zum Aufbau von Innovations- und Nachfragekompetenz
- zur Einführung neuer Technologien in Unternehmen
Innovationslehrgänge werden in Form eines Konsortiums eingereicht. Die erforderlichen Partnerstrukturen für die geförderten Vorhaben können dabei neu aufgebaut werden oder auf bereits bestehenden Netzwerkstrukturen basieren. Die Konsortialführung ist von einem wissenschaftlichen Partner mit Standort in Österreich zu übernehmen.
Die Kosteneingabe erfolgt direkt online im eCall! Das Befüllen und Hochladen eines Excel-Files ("Kostenplan") ist nicht mehr notwendig.
> weitere Infos und kurze Video-Tutorials zum eCall
Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Antragstellung finden Sie im Ausschreibungsleitfaden unten unter Downloads.