Go Digital!

Förderung von Applikations- und Softwareentwicklung zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben bis zur Marktreife
Ausschreibung offen von 30.08.2024 12:00 bis 10.02.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Finanzen
Im Rahmen der Go Digital! Ausschreibung werden Projekte zur Software- und Applikationsentwicklung zur Unterstützung von Digitalisierungsvorhaben bis zur Marktreife gefördert.

 

Was wird gefördert?

Diese Ausschreibung ist thematisch offen. Somit sind Projektanträge zur Entwicklung von Applikationen und Software-Lösungen ohne Einschränkung auf das jeweilige Einsatzgebiet in unterschiedlichen vertikalen Segmenten wie z.B. Energie, Tourismus, Landwirtschaft, Industrie, Gesundheit, Medien, Kultur oder Mobilität möglich.

Die zu entwickelnde Applikation bzw. Software muss bis zum Ende der Projektlaufzeit eine fertige marktreife digitale Lösung darstellen. Hierfür wird ein Technology Readiness Level von mindestens der Stufe 8 erwartet.

Die eingereichten Projekte müssen einen Beitrag zu den nachfolgend beschriebenen Inhalten und Zielen leisten. 

Vorbild- und Signalwirkung

  • Im Projektantrag müssen die geplanten neuen Funktionalitäten der Applikation bzw. Software detailliert beschrieben sein. Dabei ist klar zu erläutern, in welchem Anwendungsgebiet die geplante Applikation bzw. Software zum Einsatz kommen soll. Die neuen Funktionalitäten sind auch in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik bzw. des am aktuellen Stand des Marktes verfügbaren Applikationen darzustellen.
  • Die Anwendungen sollen den Effekt der Vorbild- bzw. Signalwirkung erzielen und den Digitalisierungsprozess beschleunigen. Die zu erwartenden positiven Effekte auf die jeweiligen Anwendungsgebiete wie z.B. die Effizienzsteigerung von bestehenden Prozessen, Energieeinsparung, neue Geschäftsmodelle, neue Dienstleistungen bzw. Produkte sind zu erläutern.
  • Im Rahmen des Projektantrags ist auf positive Effekte zum Umwelt- und Klimaschutz hinzuweisen.

Entwicklung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle

  • Der Innovationsgehalt der neuen Applikation bzw. Software muss aus dem Projektantrag ersichtlich sein. Dieser kann durch den Einsatz interdisziplinärer Technologiefelder wie z.B. Robotik, Maschinelles Lernen, Virtual bzw. Augmented Reality oder Blockchain gesteigert werden.
  • Es ist im Projektantrag darzulegen, wie im Rahmen des Projekts die Marktreife der Applikation erreicht werden soll. 
  • Im Projektantrag muss verständlich gemacht werden, wie die Applikation bzw. Software zum Ausbau der Marktposition sowie zur Erschließung möglicher neuer Geschäftsfelder genutzt werden kann.

Wissenstransfer und Stimulierung der Nachfrage nach digitalen Lösungen

  • Im Projektantrag soll dargestellt werden, welchen Beitrag die Entwicklung der Applikation bzw. Software zur Steigerung des Wissens und der Kompetenzen beim antragstellenden Unternehmen leistet.
  • Der Projektantrag soll beschreiben, wie die Markteinführung der neu entwickelten Applikation bzw. Software geplant ist und wie das fertige Produkt der breiten Öffentlichkeit kommuniziert wird. Die Veröffentlichung der Projektergebnisse soll dazu beitragen, den Digitalisierungsprozess in Österreich zu beschleunigen.

Security und Datenschutz sind nach den gültigen Gesetzen und Richtlinien einzuhalten und zu implementieren.

 

Wer wird gefördert?

Förderbar sind Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Niederlassung und Betriebsstätte in Österreich.

Unternehmen in Gründung sind antragsberechtigt. Die Gründung muss bis zur Vertragserstellung nachgewiesen werden. 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Ausschreibung Go Digital! stehen 1,5 Mio. EUR zur Verfügung. 

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Projekt maximal 100.000 EUR. Die Förderungsquote beträgt 100 % der förderbaren Gesamtkosten.

 

Was sind die Einreichkriterien?

Es sind keine Konsortien zugelassen. Ein Antrag kann nur durch eine einzelnes Unternehmen eingereicht werden. 

Die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Niederlassung und Betriebsstätte in Österreich haben. 

Unternehmen in Gründung müssen bis zur Vertragserstellung eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Österreich nachweisen können. Die Gründung muss bis zur Vertragserstellung nachgewiesen werden. 

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Wichtige Hinweise und Einschränkungen zum Kostenleitfaden 3.1:

Der Anteil an Personalkosten muss mindestens 60% der förderbaren Kosten des Projektes ausmachen.

 

Was brauche ich für eine Einreichung?

  • Projektbeschreibung bestehend aus inhaltlicher Beschreibung, Arbeitsplan und Kosten (eCall)
  • Erforderliche Dateianhänge
    • CV der Projektleitung
    • Business Plan bei Startups und Unternehmen in Gründung
    • Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status (bei Bedarf)

 

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es gibt zwei Einreichstichtage. Sind die Budgetmittel nach dem ersten Einreichstichtag aufgebraucht, entfällt der zweite Einreichstichtag.

Erster Einreichstichtag: 25.10.2024, 12:00 Uhr

Zweiter Einreichstichtag: 10.02.2025, 12:00 Uhr

Die Förderentscheidung wird voraussichtlich im Jänner bzw. April 2025 bekanntgegeben.

Kontakt

Marina SCHWENZNER BA
Marina SCHWENZNER BA
T 0043577553509
Josephine WEISSMANN MA, MSc
Josephine WEISSMANN MA, MSc
T 0043577557017

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Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Unterstützung von Innovationen im Digitalen Bereich (FFG-Digital-Richtlinie) des Bundesministeriums für Finanzen.