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Expedition Zukunft WISSENSCHAFT 2023/1

Für alle, deren Idee einer besseren Zukunft auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und auf disruptive oder radikale Innovationen abzielt.
Ausschreibung offen von 05.06.2023 08:00 bis 31.10.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Ihr Expeditionsziel ist es, radikal innovative Erkenntnisse aus der Wissenschaft in die Anwendung zu bringen. Dazu haben Sie in der Wissenschaft bereits optimale Begleiter:innen gefunden, die Sie dabei unterstützen, die Wissensbasis Ihrer Idee weiterzuentwickeln und sich das nötige Wissen anzueignen, um Schritt für Schritt in Ihrer Zukunftsversion anzukommen.

+++ Hinweis +++

Die Ausschreibung Expedition Zukunft WISSENSCHAFT 2023/1 wurde am 31.10.2023 geschlossen. Es wird keine weitere Ausschreibung geben.

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung Expedition Zukunft WISSENSCHAFT richtet sich an Konsortien, die Vorhaben der industriellen Forschung verwirklichen, bei denen der Wissenstransfer zwischen grundlagenorientierter Wissenschaft und anwendungsorientierter Wirtschaft im Mittelpunkt steht. Am Konsortium sind mindestens ein wissenschaftlicher Partner und ein Unternehmen beteiligt. Der wissenschaftliche Partner kann zwischen 30 % und 60 % der Gesamtkosten beantragen.  

Das eingereichte Projekt ist klar auf die wirtschaftliche Umsetzung der Forschungsergebnisse im Anwendungsbereich des beteiligten Unternehmens ausgerichtet. Das Vorhaben ist durch einen hohen technologischen Innovationssprung gekennzeichnet. Die Umsetzung kann auch auf abgeschlossenen Projekten aus anderen FFG-Programmen, zB BRIDGE oder Fellowship, basieren.

Wer wird gefördert (Zielgruppe)?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt maximal € 500.000,- in einem Zeitraum von 24 Monaten. Für verschiedene Organisationen sind verschiedene Maximalanteile am Projektvolumen förderbar, und zwar:

  • Kleine Unternehmen: 80 %
  • Mittlere Unternehmen: 70 %
  • Große Unternehmen: 55 %
  • Forschungseinrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit: 85 %
  • Nicht-wirtschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit: 80 %

Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet Sie die FFG über die Förderung hinaus mit einer zentralen Ansprechperson und individuell auf das Vorhaben angepasste Services.

Welche Einreichfristen gelten und wann gibt es eine Entscheidung?

Einreichfrist: 5.6.2023 bis 31.10.2023 (12:00 Uhr), Jurysitzung: 29.2.2024

Nach welchen Kriterien werden die Projekte bewertet?

  • Qualität des Vorhabens: Der Innovationssprung in der Technologie bzw. Methodik ist relevant und hat eine fundierte wissenschaftliche Basis. Die Grundlagennähe soll noch gegeben sein. Eine nachhaltige Ausrichtung (ökologisch, sozial, ökonomisch) der Projektinhalte, -ziele oder –ergebnisse ist ebenfalls relevant.
  • Ökonomisches Potential und Verwertung: Der wirtschaftliche Partner hat das Ziel, bei erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens eine Weiterentwicklung der Ergebnisse in Richtung skalierbare Services/Produkte und die Verwertung voranzutreiben.
  • Eignung der Förderungswerbenden bzw. Projektbeteiligten: Kriterien sind die wissenschaftliche Qualifikation der Projektbeteiligten, ein adäquates Projektmanagement, ausreichend Ressourcen und eine abgesicherte Finanzierung.
  • Relevanz des Vorhabens in Bezug auf die Ziele der Ausschreibung: Im Mittelpunkt des Vorhabens steht die radikale oder disruptive Innovation in mindestens einer der drei Dimensionen: technologischer Sprung, Marktdisruption, Adaption im Nutzer:innenverhalten. Bewertet werden das potenzielle Ausmaß der beabsichtigten Veränderung, das Umsetzungsrisiko und das Potential einer Skalierung durch den Verwertungspartner. Ein (nicht-technologisches) Umsetzungsrisiko sowie die Interdisziplinarität fließen vorteilhaft in die Bewertung ein.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt. 
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig". 
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Bedeutung der wissenschaftlichen Qualität und Exzellenz der Projekte sowie die Bewertung, ob es sich überwiegend um grundlagenorientierte Arbeiten handelt, wird durch externe Fachgutachter:innen vorgenommen. Die Bewertung des Umsetzungspotenzials erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt unter Berücksichtigung der vorausgegangenen Fachgutachten (wissenschaftlich und wirtschaftlich) durch einen Beirat. Dieser wird für die Programmentwicklung und Steuerung sowie die Abgabe von Förderungsempfehlungen von der FFG gemeinsam mit dem FWF errichtet. Zur Beurteilung der potenziellen Disruption wird beratend ein Experte/eine Expertin eingebunden.

Hinweis: Mit Gültigkeit der neuen FFG-Offensiv-Richtlinien seit 1.1.2022 fungiert der BRIDGE-Beirat als Bewertungsgremium und trifft die Förderungsentscheidungen.

Wie erfolgt die weitere Förderungsabwicklung?

Nach einer positiven Förderungsentscheidung bekommen Förderungswerbende den Förderungsvertrag in Form einer "Datenansicht" im eCall zur Durchsicht. Die drei Schritte zum Förderungsgeld sind:

  1. Kontrolle und Freigabe der Eckdaten vor Vertragserstellung direkt im eCall
  2. Zustellung der Verträge elektronisch signiert und digital
  3. Digitale Signatur des Förderungsvertrages auch durch Förderungsnehmende

Bei einer negativen Förderungsentscheidung erhalten Förderungswerbende ein Begründungsschreiben über den eCall zugestellt.

Vom Antrag bis zum Projektabschluss (sind alle relevanten Dokumente im eCall jederzeit digital abrufbar (zB Förderungsvertrag, Berichts-Vorlagen zur Erfüllung von Berichtspflichten).

Wann und wie erfolgt die Förderungsauszahlung, welche Berichtspflichten gibt es?

Die erste Rate – in der Regel 50 % der bewilligten Förderungssumme – wird nach Unterzeichnung des Förderungsvertrages ausbezahlt. 

Auszahlungen können an eine Auflagenerfüllung (entweder vor Vertragserstellung oder vor der Auszahlung einer ersten Rate) geknüpft sein. Sie hängen auch mit Berichtspflichten zum Projektfortschritt zusammen (zumeist bei der zweiten Rate und Schlussrate bei Projektabschluss).

Zentrale Ansprechpartner und Services

Neben monetären Mitteln, stellt Ihnen die FFG auch zusätzliche Leistungen zur Verfügung, um Sie bei Ihrer anspruchsvollen Expedition zu unterstützen.

Zum einen wird Ihnen nach Förderzusage ein Guide zugeteilt, welcher Sie während der Expedition und darüber hinaus betreut. In einem ersten Gespräch, einem Kick-Off-Meeting, werden dabei der Ablauf und die individuellen Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Dazu zählen die persönliche Kontaktvermittlung zu anderen Institutionen und Partnerorganisationen, eine Übersicht über die Förderlandschaft sowie Empfehlungen für weitere mögliche Förderungen. 

Zum anderen sind auch weitere hilfreiche Services für Ihre Expedition geplant. Die FFG stellt Ihnen ein Kontingent an Beratungstagen zu verschiedenen Themenfeldern zB Recht, Steuern zur Verfügung. Diese Tage können Sie nach je Bedarf einlösen. Außerdem werden Netzwerktreffen zum Austausch mit anderen Fördernehmenden und Gründer:innen organisiert. 

Dieses Angebot kann für die Entwicklung von bahnbrechenden Innovationen sehr wichtig sein. Daher sind manche Services im Vertrag verankert und dadurch teilweise verpflichtend.

Ausschreibungsunterlagen (Archiv-Versionen)

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.

Kontakt

Gabriele KÜSSLER
Gabriele KÜSSLER
T 0043577551504
Doris SCHMIDT
Doris SCHMIDT
T 0043577551511
Karin BERNHARD
Karin BERNHARD
T 0043577551507
Marlene ZELLNER
Marlene ZELLNER
T 0043577551518
Sarah GANSS
Sarah GANSS
T 0043577551517