+++ Aktueller Hinweis +++
Erfahren Sie am 25. November 2024 mehr über zwei aktuelle Ausschreibungen (Expedition Zukunft START und INNOVATION) und Hintergrundwissen zur Teilnahme an der CHALLENGE Public Sector in einem Webinar. Die Anmeldung ist bereits möglich.
Was wird gefördert?
Die Ausschreibung "Expedition Zukunft INNOVATION" der FFG zielt darauf ab, Projekte in einer frühen Entwicklungsphase zu unterstützen, wie etwa bei der Problemanalyse oder der Ideenfindung für Lösungsansätze. Förderwürdige Projekte adressieren komplexe gesellschaftliche Herausforderungen, initiieren große, überregionale Veränderungen und erforschen neue Geschäftsmodelle.
Ein Hauptziel ist es, bedeutende Veränderungen im Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern, in der Gesellschaft, auf Märkten oder in Technologien zu bewirken. Für den Erfolg solcher bahnbrechenden Innovationen, können im Rahmen der Ausschreibung Projekte gefördert, die folgende Aspekte abdecken:
- Innovativ Denken: Entdecken Sie in einem offenen Innovationsprozess mit vielfältigen Akteuren neue Lösungswege.
- Neue Geschäftsmodelle: Eine optimale Lösung garantiert nicht automatisch ein rentables Geschäftsmodell oder sofortige Marktakzeptanz. Verstehen Sie den Markt und entwickeln Sie ein neues Geschäftsmodell. Dabei sollte von Anfang an die Möglichkeit einer internationalen Expansion berücksichtigt werden, um das Modell schnell skalieren zu können.
- Verhaltensänderungen: Bahnbrechende Innovationen bedingen nicht nur neue Lösungen, sondern auch ein Umdenken und neue Verhaltensweisen bei Endbenutzer:innen oder einer ganzen Branche. Untersuchen Sie wie bestehende Muster durchbrochen und die Nutzer:innen auf zukünftige Veränderungen vorbereitet werden können. Dabei sollte die Vielfalt der Zielgruppe berücksichtigt werden, einschließlich kulturellem Hintergrund, Alter, Geschlecht oder mögliche Einschränkungen.
Innerhalb eines iterativen Innovationsprozesses können Lösungen für einzelne Bereiche entwickelt werden, oder mehrere Aufgaben (zB Verhaltensänderung, Geschäftsmodellentwicklung) gleichzeitig in mehreren Innovationsprozessen durchgeführt werden. Wichtig sind offene Innovationsprozesse und eine Lösungsentwicklung mit intensiver Akteurseinbindung.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind alle Organisationen, die große Probleme lösen wollen, indem sie einen Innovationsprozess verfolgen. Besonders werden Organisationen angesprochen, die neue Geschäftsmodelle entwickeln oder die sich um die Lösung großer gesellschaftlicher Problemstellungen kümmern.
Die wirtschaftliche Tätigkeit der Organisation oder Plan der wirtschaftlichen Tätigkeit einer zu gründenden Organisation ist Voraussetzung. Folgende Organisationsformen können einreichen:
- Startups oder Unternehmen in Gründung
- Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
- natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
- Vereine
- gemeinnützige Organisationen
Hinweis: Es können auch Großunternehmen ein Projekt einreichen, wenn es sich um eine soziale Innovation handelt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Die Obergrenze der Förderung im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt für ein eingereichtes Projekt maximal € 150.000,-.
Die maximale Förderungsquote im Rahmen dieser Ausschreibung beträgt 50 % der förderbaren Gesamtkosten.
Beispiel: Bei Kosten von € 200.000,- werden 50 % gefördert (also € 100.000,-). Bei Kosten von € 300.000,- werden 50 % gefördert (also € 150.000,-).
Die erhöhte Förderung im Rahmen des Ausschreibungsschwerpunktes ist insbesondere bei langfristigen und breiten Problemlösungen gerechtfertigt. Das ist dann der Fall, wenn nicht einzelne regionale Probleme adressiert, sondern potentielle Lösungen auf einer überregionalen und skalierbaren Ebene betrachtet werden.
Zusätzlich zur monetären Unterstützung begleitet die FFG Sie auf der Expedition mit einer zentralen Ansprechperson, die Sie über das Projekt hinaus mit individuell auf das Vorhaben abgestimmte Services unterstützt.
Was sind die Einreichkriterien?
- Impact und Innovation: Gefördert werden Projekte mit hohem Innovationspotential und einer nachhaltigen Ausrichtung (ökologisch, sozial und/oder ökonomisch), die eine Problemstellung mit großen Auswirkungen ansprechen.
- Methodische Vorgehensweise: Es werden Vorhaben unterstützt, die ein geeignetes methodisches Vorgehen planen und relevante Akteur:innen einbinden.
- Durchführbarkeit: Hier werden Wissen und Erfahrung im Hinblick auf Innovationsmethoden, inhaltliches Fachwissen, die Zusammensetzung des Teams und die finanzielle Durchführbarkeit bewertet.
- Ausschreibungsschwerpunkt: Das Vorhaben hat das Potential große Veränderungen in Märkten oder der Gesellschaft anzustoßen. Außerdem werden Projekte gefördert, deren ausgewählte methodische Vorgehensweise sich deutlich von bisher üblichen Vorgehensweisen der einreichenden Organisation unterscheidet.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen unter Links und Downloads auf dieser Seite zur Verfügung. Die Vorlagen (zB inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) direkt im eCall.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.
Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.
Für die Restfinanzierung ist ein Nachweis zu erbringen: entweder über Bilanzdaten oder über zusätzliche Dokumente.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Als Ergebnis des Bewertungsverfahrens trifft der Beirat Basisprogramme fachliche Entscheidungen mit allfälligen Auflagen und Bedingungen. Es finden pro Jahr sieben Sitzungen des Beirats statt. Über die Förderungen entscheidet die Geschäftsführung der FFG auf Basis der fachlichen Entscheidung des Beirates.