Was wird gefördert?
Der E-Sport Scheck unterstützt österreichische E-Sport Vereine dabei, professionelle Strukturen mit dazugehörigen Vereinslokalen aufzubauen sowie E-Sport Turniere, Veranstaltungen und Trainingscamps auszurichten.
Der Begriff E-Sport kommt dann zur Anwendung, wenn Videospiele nicht nur als Hobby, sondern als professionelle Sportart in organisierter Form ausgeübt werden. Die Regeln für einen E-Sport Wettkampf setzen die entsprechende Software und der Wettkampfveranstalter fest. Die Auswahl der E-Sport-Games erfolgt anhand ihrer Spielbarkeit mit vergleichbaren Ergebnissen, welche nicht durch Glück, sondern durch Training und Erfahrung erzielt werden.
Wer wird gefördert?
Förderbar sind ausschließlich österreichische Vereine im Sinne des Bundesgesetzes über Vereine (Vereinsgesetz 2002 – VerG), die mindestens ein Jahr ab Eintragung existieren und deren Vereinszweck hauptsächlich die Ausübung von E-Sport ist.
Wirtschaftlich tätige Vereine unterliegen der De-minimis-Verordnung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Gesamtkosten der eingereichten Projekte pro Verein. Höhere Gesamtkosten sind möglich, der max. Förderbetrag je Verein ist jedoch mit 16.000 Euro gedeckelt.
Förderbare Kosten sind:
- Sachkosten für Infrastrukturausstattung: darunter fallen Kosten für Neuanschaffungen und Upgrades von Technologien sowie Ausstattung von physischen E-Sport Vereinen,
- Drittkosten für die Ausrichtung von E-Sport Veranstaltungen: unter diese Kostenkategorie fallen Kosten für extern zugekaufte Dienstleistungen, die für die Erreichung der Projektziele notwendig sind.
Was sind die Einreichkriterien?
Einreichbar sind zwei Projekttypen:
- Infrastruktur und/oder
- E-Sport Veranstaltungen
Es besteht die Möglichkeit jeweils pro Projekttyp einzureichen oder einmalig für beide Projekttypen. In beiden Fällen ist zu beachten, dass die maximale jährliche Fördersumme von 16.000 Euro einzuhalten ist.
Der frühestmögliche Projektstart ist der Tag der Einreichung des Förderungsansuchens. Der spätmöglichste Projektstart ist der 01.04.2025.
Der Förderungszeitraum beträgt 12 Monate ab Projektstart. Innerhalb des Förderungszeitraums müssen alle geförderten Leistungen umgesetzt sein.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden (Downloadcenter).
Wie erfolgt die Einreichung?
Die Projekteinreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Der Antrag muss im eCall bis zum 31.12.2024, 12:00:00h (MEZ) eingereicht werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt nach dem Prinzip „First Come, First Served“ bis alle Budgetmittel aufgebraucht sind.