Programmdokument
Projektbeschreibung
Vorlage Zwischenbericht
Vorlage Monitoringbericht
Ausschreibungsleitfaden
Instrumentenleitfaden Innovationslabor V 3.1
Kostenleitfaden
FTI-Richtlinien
KMU-Einstufung / eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status
FFG: Digital Platforms, Pilots & Hubs - Europäische Zielsetzungen & Charakteristika (Stand 10/2018)
Die 2. Ausschreibung des Programms Digital Innovation Hubs wird finanziert durch Zuwendungen der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und unterstützt vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen weitere Digital Innovation Hubs in Österreich geschaffen werden. Explizite Ziele sind:
- Große regionale Abdeckung. Ein Großteil der österreichischen KMU soll einen Knoten des Hubs („Digitalzentrum“) als ersten Ansprechpartner in ihrer leicht erreichbaren direkten Umgebung haben. Besonders zur Einreichung aufgerufen sind Antragssteller, die einen Fokus auf bisher nicht oder gering versorgte Bundesländer legen.
- Inhaltliche Abstimmung des Angebots auf die regionalen Bedürfnisse unter besonderer Berücksichtigung der Zukunftshemen Artifical Intelligence, Data Science, Cybersecurity sowie allgemein Digitalisierungstrategien.
- Vorbereitung der österreichischen Stakeholder auf die Beteiligung an entsprechenden europäischen Innovation-Hub-Initiativen.
Digital Innovation Hubs verpflichten sich, ein Bündel von Leistungen in den Modulen Information, Weiterbildung und Digitale Innovation zum Nutzen der Zielgruppe KMU zu erbringen (mit deutlichem Fokus auf die beiden letztgenannten Punkte). Detaillierte Informationen zur Ausschreibung und die gültigen Leitfäden finden Sie im Downloadcenter am Ende dieser Seite.
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch ein unabhängiges Bewertungsgremium. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens finden Hearings statt, die Teilnahme am Hearing ist verpflichtend. Die Hearings finden voraussichtlich am 1. und 2. Dezember 2020 statt.
Für die Ausschreibung stehen gesamt 4 Mio. EUR zur Verfügung, die maximale Förderhöhe pro Hub ist mit 2 Mio. EUR festgelegt.