COMET-Zentrum (K1) 2025 (in Planung)

Exzellente Forschung an COMET-Zentren (K1) in Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft
Ausschreibung offen von 01.04.2025 10:00 bis 18.11.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
In COMET-Zentren forschen Unternehmen gemeinsam mit Forschungseinrichtungen an einem mehrjährigen Forschungsprogramm. COMET-Zentren betreiben exzellente, kooperative Forschung auf hohem internationalem Niveau und setzen neue Forschungsimpulse. Sie bauen entsprechende Kompetenzen und Humanressourcen auf und bieten Forscher:innen vielfältige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Erfolgreiche Zentren zeichnen sich durch die Dissemination von Forschungsergebnissen, sowohl in Form von innovativen Produkten, Prozessen und Dienstleistungen als auch durch eine hochrangige Publikationstätigkeit aus. Internationalisierung als Qualitätsmerkmal exzellenter kooperativer Forschung zeigt sich insbesondere durch die Einbindung international renommierter Forscher:innen, Organisationen und Unternehmen sowie die Beteiligung an internationalen Projekten. COMET Zentren tragen im Sinne der SDGs (Sustainable Development Goals) zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen bei und unterstützen die Transformation der österreichischen Wirtschaft bei ihrem nachhaltigen Wandel.

Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung ist in Planung

Das tatsächliche Start- und Enddatum der Ausschreibung ist noch nicht fixiert. 

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein mehrjähriges Forschungsprogramm an einem Kompetenzzentrum, welches sich an den strategischen Interessen von Wissenschaft und Wirtschaft orientiert.

Die Forschungsthemen sind thematisch offen. Die einzelnen Vorhaben sollen aber ein klar definiertes Thema haben.

Wer wird gefördert?

Förderungsnehmer:in (und Vertragsnehmer:in) ist ausschließlich das COMET-Zentrum (K1) selbst, welches das Konsortium führt. Dieses besteht aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens fünf unabhängigen Unternehmen aus dem In- und Ausland. 

Im Falle der Zuerkennung einer Förderung müssen COMET-Zentren als eigene Rechtspersönlichkeiten errichtet werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bundes- und Landesförderung: max. 3 Mio. EUR pro Jahr (im Verhältnis 2:1)
Förderungsquote: 40 - 55%

Die Restfinanzierung ist wie folgt aufzubringen:
Anteil beteiligte Unternehmen: mindestens 40 %
Anteil beteiligte wissenschaftliche Beteiligte: mindestens 5 %

Projektlaufzeit: max. acht (vier + vier) Jahre; Es wird vorerst die erste Förderungsperiode von vier Jahren beantragt.

Was sind die Einreichkriterien?

Die jeweiligen Einreichkriterien sind im Instrumentenleitfaden und spezifisch für diese Ausschreibung im Ausschreibungsleitfaden angegeben. 

Alle relevanten Unterlagen werden zeitgerecht zur Verfügung gestellt.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich via eCall möglich. Die Kofinanzierung der Bundesländer ist vorab zuständigen Landesorganisationen zu beantragen

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums und die Entscheidung sind geplant für Juni 2026. Davor sind Hearings für Mai/Juni 2026 geplant.

Kontakt

DI Budiono NGUYEN
DI Budiono NGUYEN
T 0043577552104
Mag. Ingrid FLEISCHHACKER
Mag. Ingrid FLEISCHHACKER
T 0043577552102
Julia BISSENBERGER
Julia BISSENBERGER
T 0043577552103
DI Otto STARZER
DI Otto STARZER
T 0043577552101

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Infoblatt und Präsentationen

Kostenleitfaden

Antragsformulare

  • werden beim Ausschreibungsstart online gestellt

Bundesländerkofinanzierung

Richtlinien