Was wird gefördert?
Gefördert wird ein hochqualitatives Forschungsprogramm in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft-Wirtschaft. Die Forschungsthemen sind thematisch offen, müssen aber klar definiert werden.
Wer ist förderbar?
Antragsberechtigte: Konsortien mit mindestens 1 wissenschaftlichen Einrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen) und mindestens 3 voneinander unabhängigen Unternehmen (Unternehmen aus dem In- und Ausland)
Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Gemeinden und Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
Wie reiche ich ein?
Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich (Einreichschluss 22.10.2024, 12:00 (MESZ).
Was sind die Eckpunkte der Ausschreibung?
Projektlaufzeit
3-4 Jahre
Fachgebiete
Die Ausschreibung ist thematisch offen.
Finanzierung
- Anteil Bundes- und Landesförderung: 45 %, max. 0,675 Mio. € pro Jahr
- Anteil Unternehmenspartner: mindestens 45 %
- Die Restfinanzierung ist sicherzustellen.
Zeitplan
- Start Ausschreibung: 16. April 2024
- Ende Einreichfrist: 22. Oktober 2024, 12:00 Uhr
- Sitzung des Bewertungsgremiums: 26./27. Juni 2025
- Projektstart: ab August 2025
Auswahlverfahren
Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG.
Kofinanzierung der Bundesländer
Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen.
Welche Dokumente sind für die Einreichung zu beachten?
Im Downloadcenter finden Sie alle für die Einreichung notwendigen Dokumente. Bitte beachten Sie, dass neben dem Ausschreibungsleitfaden auch der Leitfaden für COMET-Projekte wichtige Informationen für die Einreichung beinhaltet.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet am 26./27. Juni 2025 statt. Die Entscheidung wird im Juni 2025 vorliegen.