Sechs COMET-Module genehmigt
Pressemeldung vom 28.11.2023
Was wird gefördert?
Gefördert wird ein besonders risikoreiches Forschungsprogramm, das deutlich über den Stand der Technik hinausgeht. Die Forschungsthemen sind thematisch offen, müssen aber klar definiert werden.
Wer ist förderbar?
Förderbar sind COMET-Zentren, die ein Konsortium führen. Dieses besteht aus mindestens einer wissenschaftlichen Einrichtung und mindestens drei Unternehmen aus dem In- und Ausland.
Wie reiche ich ein?
Die Einreichung eines Förderansuchens ist ausschließlich elektronisch via eCall möglich.
Was sind die Eckpunkte der Ausschreibung?
Projektlaufzeit:
4 Jahre
Finanzierung:
- Anteil Bundes- und Landesförderung: 80%, max. 0,75 Mio. € pro Jahr
- Anteil beteiligte Unternehmen: 15 %
- Anteil beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen: 5 %
Zeitplan
- Start Ausschreibung: 07. November 2022
- Ende Einreichfrist: 25. April 2023, 12:00 Uhr
- Panel-Sitzung: 14./15. November 2023
- Projektstart: ab Jänner 2024
Auswahlverfahren
Die eingereichten Anträge werden schriftlich begutachtet und im Bewertungsgremium zur Förderung empfohlen. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG.
Kofinanzierung der Bundesländer
Die Kofinanzierung der Bundesländer erfolgt im Verhältnis 2:1 und ist vorab bei den zuständigen Landesorganisationen zu beantragen.
Unterlagen der Ausschreibung
Alle relevanten Unterlagen werden zeitgerecht online zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen beraten wir Sie gerne.