COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2024

Cooperation & Innovation
Ausschreibung offen von 02.12.2024 09:00 bis 11.04.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
„COIN KMU-Innovationsnetzwerke“ hat die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, kurz KMU) zum Ziel. Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) in einem Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern. Für die parallel laufenden Ausschreibungen COIN KMU-Innovationsnetzwerke 2024 und IraSME (35. Call) stehen insgesamt max. 4 Mio. EUR zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) mehrerer Konsortialmitglieder in einem Netzwerk. 
Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der mit der Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert entsprechende Wirkung möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entfalten.

Welche Kriterien gelten?

  • Mindestens 4 voneinander unabhängige Unternehmen (davon mindestens 3 kleine und/oder mittlere Unternehmen - KMU)
  • Mindestlaufzeit 1 Jahr, Laufzeit 2 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen maximal 3 Jahre)
  • Förderungssumme maximal 600.000 EUR
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Wer ist förderbar?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    • Universitäten
    • Fachhochschulen
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
    • Selbstverwaltungskörper
    • Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss für den Vollantrags im eCall ist der 11.04.2025, 12:00:00 (MESZ).

Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben Antragstellende Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juli 2025 statt. Die Entscheidung ist für Juli/August 2025 geplant.
 

Kontakt

Sonja KOPIC MA
Sonja KOPIC MA
T 0043577552405
Lisa EBERLEIN BA
Lisa EBERLEIN BA
T 0043577552414

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